Kennziffer | 0925G250 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreien Städte, die mit der Entscheidung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung betraut sind und Aufgaben nach dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie das Internationale Namensrecht als Standesbeamte/innen wahrnehmen. Standesämter, Ordnungs-, Bürger-, Rechts-, Ausländerämter. |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 08.–09.09.2025
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.
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Referent/in | Herr Gerhard Dittmer
Städt. Verwaltungsrat, stellv. Leiter eines Standesamtes |
Teilnahmeentgelt | 322,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 11.08.2025 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar erörtert Ihnen der Referent die Rechtsgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Einbezogen sind die Vorschriften des „neuen“ Namensrechts.
Die Entscheidungen müssen unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Interesses der Antragsteller rechtssicher und gerichtsverwertbar getroffen werden.
Praxisbezogene Anwendung des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.
Praktische Fälle aus der Praxis der Teilnehmer/innen zur Besprechung sind ausdrücklich erwünscht.
Gerne auch vorab.
Inhalte:
♦ Begriff des Familiennamens
der „wichtige Grund“ gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG; der unbestimmte Rechtsbegriff,
Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses, pflichtgemäßes Ermessen
♦ Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 NamÄndG, Anhörung unmittelbar Beteiligter
und Personen, deren Rechte berührt werden
♦ Änderung des BGB, §§ 1355 ff Ehenamen, Begleitnamen,
Name nach Scheidung der Eltern oder Tod eines Elternteils
♦ §1617e BGB Einbenennung, Rückbenennung (alt nur Öffentliches Namensrecht)
♦ Änderung Personenstandsgesetz
Bitte bringen Sie mit:
Namensänderungsgesetz mit Verwaltungsvorschrift, Verw.Verfahrensgesetz, Personenstandsgesetz, BGB.
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