| Kennziffer | 0426K220 |
| Zielgruppe | interne Meldestellenverantwortliche, Compliance-Verantwortliche, Fach- und Führungskräfte, Beschäftigte in Compliance-, Rechts-, Personal- und Revisionsabteilungen |
| Veranstaltungsort | - |
| Termin | 22.04.2026 Online-Seminar |
| Referent/in | Frau Prof. Dr. Eva Kohler Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung |
| Teilnahmeentgelt | 178,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 25.03.2026 |
| Seminarinhalte |
Das neue Gesetz für einen besseren Schutz Hinweisgebender ist 2023 in Kraft getreten. Seither sind (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Das Seminar gibt ein Update zu den gesetzlichen und praktischen Anforderungen des neuen Hinweisschutzes. Die Referentin geht auf erste, nun vorliegende Rechtsprechungsaussagen ein und vertieft die in der Anwendungspraxis auftretenden Schwierigkeiten und systemimmanenten Grenzen. Sie erläutert u. a. den Umgang mit Einsichts- und Durchsuchungsrechten sowie Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben. Die Veranstaltung diskutiert weiter die zutreffende Bewertung und Einordnung von Hinweisen sowie die Entscheidung über Folgemaßnahmen und den Umgang mit Hinweisgebenden und Berichtspflichten an die Leitungsebene.
Inhalte:
♦ Das neue Gesetz für einen besseren Schutz Hinweisgebender in der praktischen Anwendung
♦ Meldungen bearbeiten
♦ Hinweise richtig einordnen, mit Hinweisgebenden umgehen
♦ über Folgemaßnahmen entscheiden
• interne Untersuchung
• Abgabe an externe Behörden, insb. Ermittlungsbehörden
♦ Vertraulichkeits- und Datenschutzrechte beachten
♦ Berichtspflichten an die Leitungsebene in der praktischen Anwendung
♦ Hinweisschutz und Einsichtsrechte (Akteneinsicht, Personalakte usw.)
♦ praktische Anwendungsschwierigkeiten und systemimmanente Grenzen
♦ Hinweisschutz und externe Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Auskunftsverlangen, Verantwortliche der internen Meldestellen als Zeugen
♦ mit Anfragen der externen Meldebehörde umgehen
♦ Ausblick auf Rechtsprechungsmarker des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Hinweise:
Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Personen die Online-Präsentation ansehen wollen, benötigen diese weitere Lizenzen. Das Online-Seminar ist urheberrechtlich geschützt.
Sie brauchen eine Internetverbindung und einen Computer möglichst mit Mikrofon und Kamera oder alternativ ein Notebook. Es muss keine Software (App) installiert werden.
Drei Tage vor dem Online-Seminar erhalten Sie per Mail einen Teilnahmelink zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn darauf. Damit erhalten Sie einen Zugang zum Online-Seminarraum und die Veranstaltung wird bald beginnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie bereits mit der Dozentin kommunizieren.
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