| Kennziffer | S941 |
| Zielgruppe | Beschäftigte von SGB II-Behörden; Führungskräfte und Berater:innen im Umgang mit Arbeitsuchenden; weitere Interessierte, z. B. Betreuer:innen |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | |
| Referent/in | Frau Myriam Battard Dozentin Sozialrecht, Mitarbeiterin eines Jobcenters, Zertifizierung Case Management DGCC e.V. |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
Mit Einführung des Bürgergeldes wurde die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abgelöst und das Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II geregelt.
In diesem Seminar werden die neuen Regelungen des Kooperationsplans systematisch dargestellt und verschiedene Praxisbeispiele (inklusive Formulierungshilfen) besprochen. Außerdem wird das Schlichtungsverfahren erläutert und in diesem Kontext ein Ausblick auf die Ableitung von Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen (Leistungsminderungen/Sanktionen) gegeben.
Inhalte:
♦ der Kooperationsplan nach § 15 SGB II:
• rechtliche Rahmenbedingungen
• Personengruppe - "Mit wem wird ein Kooperationsplan geschlossen?"
• das Profiling als Grundlage für den Kooperationsplan
• Formulierung in der Praxis
♦ Nichtzustandekommen eines Kooperationsplans bzw. Nichteinhalten der Verabredungen:
• Schlichtungsstelle und Schlichtungsverfahren
• Aufforderung zur Mitwirkung/Aufforderung zu Eigenbemühungen
• Rechtsfolgenbelehrung
♦ Leistungsminderungen, die hieraus abgeleitet werden können:
• Wiederholung von Minderungstatbeständen und Pflichtverletzungen
• Beginn, Dauer und Höhe von Leistungsminderungen
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