| Kennziffer | S942 |
| Zielgruppe | Beschäftigte von SGB II-Behörden; Führungskräfte und Berater:innen im Umgang mit Arbeitsuchenden; weitere Interessierte, z. B. Betreuer:innen, Grundkenntnisse sind erwünscht |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | |
| Referent/in | Frau Myriam Battard Dozentin Sozialrecht, Mitarbeiterin eines Jobcenters, Zertifizierung Case Management DGCC e.V. |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
In der Praxis tauchen auch bei erfahrenen Integrationsfachkräften aufgrund der rechtlichen Komplexität und der stetig neuen Rechtsprechung immer wieder Unklarheiten in Bezug auf den Umgang mit dem "wichtigen Grund" und der "Zumutbarkeit" als Ermessensentscheidung auf.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse über die Themenschwerpunkte der Zumutbarkeit von Arbeitsstellen und Maßnahmeangeboten des Jobcenters zu geben.
Gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen bzgl. des "wichtigen Grundes bei Ablehnung/Nichtantritt von Angeboten" hinsichtlich der Umsetzung von Minderungen ausgeführt sowie Entscheidungshilfen für die Praxis anhand von Fallbeispielen gegeben. Die Themen Minderungstatbestände und Pflichtverletzungen werden wiederholt, dennoch als Grundlage vorausgesetzt.
Inhalte:
♦ Wiederholung von Minderungstatbeständen und Pflichtverletzungen:
• Pflichtverletzungen nach §31 SGB II
• Meldeversäumnisse nach §32 SGB II
• Kooperationsplan ab dem 01.07.2023
♦ Zumutbarkeiten:
• zumutbare Arbeitsstellen
• zumutbare Maßnahmeangebote
• Sonderregellungen nach §10 SGB II
• Fallbeispiele aus der Praxis
♦ "wichtiger Grund" als unbestimmter Rechtsbegriff:
• rechtliche Grundlagen
• Fallbeispiele aus der Praxis
♦ Wiederholung:
• Rechtsfolgen bei eingetretener Pflichtverletzung: Höhe, Dauer und Beginn der Minderung
• Regelungen zu besonderer Härte und nachträglicher Mitwirkung
• "Komplettverweigerung" und vollständiger Wegfall |
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