Kennziffer | 1123K240 |
Zielgruppe | Datenschutzbeauftragte, Datenschutzmanager, Datenschutzkoordinatoren, IT-Sicherheitsbeauftragte, Personalräte, Fach- und Führungskräfte, die ihr Wissen zum Thema Datenschutz auffrischen möchten |
Veranstaltungsort | - |
Termin | 21.11.2023 Online-Seminar 09.00 - 12.00 Uhr |
Referent/in | Herr Jürgen Toppe
Rechtsanwalt für IT- und Wirtschaftsrecht, langjähriger externer Datenschutzbeauftragter sowie Datenschutz-Auditor (TÜV) |
Teilnahmeentgelt | 142,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 24.10.2023 |
Seminarinhalte |
Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind auch Kommunen und öffentliche Stellen mit neuen Pflichten konfrontiert.
Kommt es allerdings zu einer „Datenpanne“, ist schnelles Handeln gefragt: Die erste Frage ist, ob und wie schnell dieser Vorfall den Aufsichtsbehörden gemeldet werden muss. Wer „managt“ diesen Prozess? Wann müssen die Betroffenen benachrichtigt werden.
Alle Verantwortlichen müssen deshalb im Rahmen der Organisationspflichten als Teil des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) einen Prozess zur Behandlung von Datenschutzverletzungen etablieren. Für diesen Prozess sind Zuständigkeiten festzulegen und zu definieren, wie die Verantwortlichen zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten auf die Meldung einer Datenschutzverletzung reagieren müssen.
Datenschutzverletzungen lassen sich in der Praxis nicht vermeiden. Umso wichtiger ist es, beim Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter einen den verschärften Anforderungen der DS-GVO entsprechenden Prozess für die Bearbeitung zu etablieren.
In diesem Seminar geht es hauptsächlich um das Knowhow im Umgang mit der Datenschutzpanne.
Gemeinsam werden eine passgenaue Herangehensweise und Lösungsansätze für die konkrete Abwicklung erarbeitet.
Nach Abschluss des Seminars werden Sie in der Lage sein, im Fall einer Datenschutzpanne auf „Augenhöhe“ mit den Datenschutzbehörden den Datenschutzprozess zu managen.
Inhalte:
♦ Was sind Datenschutzverletzungen?
♦ Wann müssen Datenschutzverletzungen gemeldet werden?
♦ Wann beginnt die Meldefrist von 72 Stunden?
♦ Datenschutzbeauftragter als Prozessverantwortlicher?
♦ Was muss dokumentiert werden?
♦ Was macht der Auftragsverarbeiter bei einer Datenschutzverletzung?
♦ Beispiele und Checklisten für die Praxis
♦ aktuelles aus der Rechtsprechung
♦ Fragen der Teilnehmer
Hinweise:
Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Personen die Online-Präsentation ansehen wollen, benötigen diese weitere Lizenzen. Das Online-Seminar ist urheberrechtlich geschützt.
Sie brauchen eine Internetverbindung und einen Computer möglichst mit Mikrofon und Kamera oder alternativ ein Notebook. Es muss keine Software (App) installiert werden.
Drei Tage vor dem Online-Seminar erhalten Sie per Mail einen Teilnahmelink zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn darauf. Damit erhalten Sie einen Zugang zum Online-Seminarraum und die Veranstaltung wird bald beginnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie bereits mit dem Dozenten kommunizieren.
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wichtige Hinweise |
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
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