Kennziffer | 1024F040 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalkassen, die mit dem Einzug von Forderungen beauftragt sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 16.10.2024 |
Referent/in | Herr René Wollenhaupt
Sachgebietsleiter Vollstreckung, Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
Teilnahmeentgelt | 167,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 18.09.2024 |
Seminarinhalte |
Nach dem Grundlagenlehrgang - Einzug von Forderungen - ist ein halbes Jahr vergangen. Wie haben sich die dort vermittelten Kenntnisse auf Ihre Arbeit ausgewirkt?
Wie lässt sich der Forderungseinzug noch weiter optimieren? Die Kommunalverwaltungen sind im steten Wandel. Es gilt, die Kosten der Verwaltung auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Hierfür ist
es notwendig, gewachsene Strukturen und Verfahrensabläufe zu hinterfragen.
Die Forderungsverwaltung in der Kommunalkasse zu zentralisieren und den Beschäftigten die hierfür notwendigen Verantwortungen zu übertragen, kann ein Weg sein.
Inhalte:
♦ Klären von Fragen, die sich aus der bisherigen praktischen Tätigkeit beim Forderungseinzug ergeben haben
♦ Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
• u.a. Sicherungshypotheken und Zwangsversteigerung
♦ Forderungsüberwachung zentral in der Kommunalkasse
♦ Zahlungserleichterungen: Stundung oder Vollstreckungsaufschub
• mit Prüfung erheblicher Härte und Nichtgefährdung des Anspruches
♦ Wertberichtigungen für die Bilanz
♦ Niederschlagungen: befristet und unbefristet
♦ Wertgrenzen und Verantwortlichkeiten
♦ Verjährung von Forderungen
• Wann verjähren Forderungen?
• Welche Möglichkeiten gibt es, um die Verjährung zu verhindern?
• Welche rechtliche Wirkung hat die Verjährung auf die Forderung?
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Einzug von Forderungen – Verwaltungszwangsvollstreckung in der Kommunalkasse“ Grundlagenseminar - Kennziffer 0524F030 in Güstrow, Termin 22. – 23.05.2024
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