Kennziffer | 0425F040 |
Zielgruppe | Mitarbeiter der Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung und Rechnungsprüfungsämtern |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 09.04.2025 Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Frau Barbara Knöfel
Selbständige Beraterin für Kommunen |
Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.03.2025 |
Seminarinhalte |
Die kommunale Bilanz wird meist durch den hohen Bestand des Anlagevermögens bestimmt.
Zum Anlagevermögen zählen insbesondere Grundstücke, Gebäude und Bauwerke des Infrastruktur-vermögens, aber auch technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Finanzanlagen halten die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereit. Die Anlagebuchhaltung erfasst und bewertet das Anlagevermögen und dazugehörige Sonderposten fortlaufend. Zum Jahresende
müssen alle Bestände überprüft und Abschreibungen erfasst werden. Anschließend kann das Anlagenvermögen in die Schlussbilanz übernommen werden.
Im Seminar beantwortet die Dozentin Fragen der fortlaufenden Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens und geht auf die notwendigen Tätigkeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses ein. Es wird vertiefend auf die Aktivierung von Anlagen im Bau und dem Umgang mit Abruf und die Passivierung von Fördermitteln sowie die Inventur eingegangen.
Inhalte:
♦ Rechtsgrundlagen zur Bilanzierung des kommunalen Anlagevermögens
♦ Zuordnung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten
♦ Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen
♦ erfassen von Sonderposten und geleisteten Investitionsförderungen
♦ außerplanmäßige Abschreibungen und Korrekturen
♦ planen und durchführen von Anlageninventuren
♦ Abschluss der Anlagenbuchhaltung und Aufstellen der Anlagenübersicht
♦ Angaben im Jahresabschlussbericht
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