Kennziffer | 0625B270 |
Zielgruppe | Fach- und Führungskräfte der Vergabestellen und Bauämter, Rechnungsprüfungsämter, Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften, Universitäten, Kliniken, Wasserverbände, Zweckverbände, Stadtwerke, Ver- und Entsorger, Forschungseinrichtungen |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 18.06.2025
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Frau Gritt Diercks-Oppler
Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | 234,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.05.2025 |
Seminarinhalte |
Die Dozentin erläutert Ihnen an Beispielen aus der Praxis, was die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen sind. Sie gibt Ihnen Hinweise zu Erschließungs- und anderen Durchführungsverträgen und zu den Sicherungsinstrumenten, die für die Zielerreichung eingesetzt werden können.
Im Seminar lernen Sie, wie aus vergaberechtlicher Sicht und in Bezug auf Fördermittel (Stichwort Einheimischenmodell) damit umzugehen ist.
Inhalte:
♦ Grundlagen
• Anforderungen des Baugesetzbuches
• Was regelt das Landesrecht?
• zu vorhabenbezogenen B-Plan
♦ Vertragstypen
• Sanierungsvertrag
• Durchführungsvertrag
• Erschließungsvertrag
♦ Besonderheiten
• Einbeziehung der Wärmeplanung
• Abgrenzung zum Konzessionvertrag
• Wirtschaftlichkeit der Verwertung
♦ Auswirkungen
• Absicherung der Verwaltung
• Bindung des Vertragspartners
• Teilzahlungen und Kürzungen
Bitte bringen Sie mit: BauGB und BGB soweit vorhanden
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