Seminarangebot:
Straßenverkehrsrecht: Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29 und 46 StVO

Kennziffer 0625G370
Zielgruppe Beschäftigte, die in ihren Verwaltungen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 StVO bearbeiten. Grundkennnisse im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 17.06.2025

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

Referent/in Herr Markus Behnke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Teilnahmeentgelt 210,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 20.05.2025
Seminarinhalte
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO unterliegt einer Reihe von Ermessens-entscheidungen und auch landesspezifischen Vorgaben. Die in § 46 StVO aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben sind zwar bindend, müssen in der Praxis aber immer individuell entschieden werden.
 
In diesem Seminar lernen Sie, die Sachverhalte richtig einzuordnen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Es besteht die Gelegenheit, Problemstellungen in das Seminar einzubringen.
 
Inhalte:
 
Rechtsgrundlagen des § 46 StVO und der VwV sowie der dazu ergangenen
landesspezifischen Regelungen (Erlasse, Verordnungen)
Einblick in die Zuständigkeits-Verordnung des Landes MV
(Übertragung von Zuständigkeiten an nachgeordnete Ämter)
Antragsverfahren (Fristen, Inhalte)
Bearbeitung der Anträge (Auflagen, Bedingungen, Zeitraum)
Erteilungsvoraussetzungen
Ausübung des Ermessens und dessen Auswirkungen
Bewertung von Dringlichkeitsbescheinigungen
Besondere Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und soziale Dienste,
schwerbehinderte Menschen und Parkerleichterungen für Ärzte
 
 
Bitte bringen Sie mit:      Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu ergangenen Erlasse und
Verordnungen und auch hauseigene Anwendungsvorschriften, die diesen Bereich betreffen
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0625G370
Thema: Straßenverkehrsrecht: Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29 und 46 StVO
Termin: 17.06.2025
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