Kennziffer | 0625K210 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kommunalen Sitzungsdienst bzw. Kreistagsbüro, kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte, Führungskräfte; interessierte Mitglieder der Gemeindevertretungen und Kreistage |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 18.06.2025
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Dirk Matzick Prüfer beim Landesrechnungshof M-V |
Teilnahmeentgelt | 188,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.05.2025 |
Seminarinhalte |
Haben Sie auch schon darüber gestritten, ob die Gemeindevertretung oder der Bürgermeister entscheiden darf? Darf sich die Gemeindevertretung oder der Kreistag mit allen Fragen befassen oder gibt es Bereiche, in denen nur die Verwaltung das Sagen hat? Wann darf der Bürgermeister Beschlüssen die Umsetzung verweigern? Wo enden die Kontrollrechte der Vertretung?
Kompetenzkonflikte und ungeklärte Fragen bei der gegenseitigen Kontrolle der kommunalen Organe erschweren eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Vertretung und Verwaltung. Wenn Sie diese Schwierigkeiten besser in den Griff bekommen möchten, besuchen Sie unser Seminar. Hier erfahren Sie praxis- und fallbezogen, wie die gesetzlichen Kompetenzen verteilt sind und wie Kontroll- und Widerspruchsrechte gesetzeskonform und zweckmäßig eingesetzt werden. So können Sie künftig in diesen diffizilen Fragen sicher argumentieren und clever agieren.
Inhalte:
♦ Grundlagen der Aufgabenverteilung von Vertretung und Verwaltung
♦ die Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle nach §§ 33; 111 KV M-V
♦ Umfang der Kontrolle der Verwaltung durch die Vertretung
♦ einzelne Kontrollinstrumente und deren sinnvoller Einsatz (Fragerecht, Auskunftsersuchen, Akteneinsicht)
♦ die Rechtsaufsichtsbeschwerde als Kontrollinstrument
♦ Dienstaufsicht der Vertretung über Bürgermeister und Landräte
♦ das Kommunalverfassungsstreitverfahren als Mittel zur Durchsetzung von Kontrollrechten
das Informationsfreiheitsgesetz als Instrument der Kontrolle der Verwaltung
Bitte bringen Sie mit: Kommunalverfassung M-V
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