| Kennziffer | 0226F670 |
| Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurgemeinden und Kurverwaltungen die mit den steuerlichen Themen befasst sind |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 03.02.2026 09.00 - 14.00 Uhr |
| Referent/in | Herr Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter |
| Teilnahmeentgelt | 202,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 06.01.2026 |
| Seminarinhalte |
Die Finanzbehörden haben sich zwischenzeitlich mit der EuGH und BFH-Rechtsprechung des Jahres 2023 befasst. Hinzu kommt mit einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2024 das nun auch die Auswirkung
auf den ertragsteuerlichen Betrieb gewerblicher Art betrifft.
Die Seminarteilnehmer werden mit den aktuellen Entwicklungen aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung vertraut gemacht und Handlungsoptionen für die Kurgemeinden werden abgeleitet,
um Rechtssicherheit in der Anwendung der Neuregelungen zu erreichen. Entsprechende Beispiele werden dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert ebenso wie deren mitgebrachte Beispiele.
Inhalte:
♦ Ausgangssituationen der Kurgemeinden
♦ Inhalt der Urteile
♦ aus verfahrensrechtlicher Sicht – Beachtung der Festsetzungsfrist
♦ aus Vorsteuerkorrektur Sicht – Berechnung der Vorsteuerkorrektur
♦ Behandlung zurückliegender Jahre
♦ Behandlung zukünftiger Jahre
♦ Auswirkung auf den ertragsteuerlichen BgA
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