Seminarangebot:
Die Kurabgabe und ihre Einordnung für den Betrieb gewerblicher Art und die Umsatzsteuer

Kennziffer 0226F670
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurgemeinden und Kurverwaltungen die mit den steuerlichen Themen befasst sind
Veranstaltungsort Rostock
Termin 03.02.2026

09.00 - 14.00 Uhr

Referent/in Herr Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter
Teilnahmeentgelt 202,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 06.01.2026
Seminarinhalte
Die Finanzbehörden haben sich zwischenzeitlich mit der EuGH und BFH-Rechtsprechung des Jahres 2023 befasst. Hinzu kommt mit einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2024 das nun auch die Auswirkung
auf den ertragsteuerlichen Betrieb gewerblicher Art betrifft.
 
Die Seminarteilnehmer werden mit den aktuellen Entwicklungen aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung vertraut gemacht und Handlungsoptionen für die Kurgemeinden werden abgeleitet,
um Rechtssicherheit in der Anwendung der Neuregelungen zu erreichen. Entsprechende Beispiele werden dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert ebenso wie deren mitgebrachte Beispiele.
 
 
Inhalte:
 
♦ Ausgangssituationen der Kurgemeinden
♦ Inhalt der Urteile
♦ aus verfahrensrechtlicher Sicht – Beachtung der Festsetzungsfrist
♦ aus Vorsteuerkorrektur Sicht – Berechnung der Vorsteuerkorrektur
♦ Behandlung zurückliegender Jahre
♦ Behandlung zukünftiger Jahre
♦ Auswirkung auf den ertragsteuerlichen BgA
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0226F670
Thema: Die Kurabgabe und ihre Einordnung für den Betrieb gewerblicher Art und die Umsatzsteuer
Termin: 03.02.2026
Absender
Verwaltung:
Straße / Nr.:
Plz / Ort
Ansprechpartner
Ansprechpartner/in:
Telefon:
E-Mail*: *
Fax:
Teilnehmer
 
Name, VornameFachgebietE-Mail-Adresse
* Pflichtfeld
Die Geschäftsbedingungen des Kommunalen Studieninstitutes Mecklenburg-Vorpommern habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.