| Kennziffer | 0326F130 |
| Zielgruppe | Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und Kurbetrieben, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Berechnung von Kurabgaben/Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträgen aneignen wollen |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 11.03.2026
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
| Referent/in | Herr Arndt Krischok Referent Haushaltskonsolidierung Landeshauptstadt Potsdam |
| Teilnahmeentgelt | 228,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 11.02.2026 |
| Seminarinhalte |
In Gemeinden, die als Erholungsgebiete oder Kurorte anerkannt sind, sind berechtigt, Kur- und/oder Fremdenverkehrsabgaben zu erheben. Mit der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe werden die Einrichtungen finanziert, die zu Kur- und Erholungszwecken dienen. Die Kalkulation dieser Abgaben stellt Kurbetriebe und Kommunen vor große Herausforderungen.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes die Kurabgaben/Kurtaxen und die Fremdenverkehrsbeiträge berechnen. Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Inhalte:
♦ Kurabgabe,
♦ Fremdenverkehrsbeitrag,
♦ öffentlicher Anteil jeweils bei Kur- und Fremdenverkehrsabgaben
♦ Erhebungsgrundlagen und Erhebungsmaßstäbe
♦ touristische Einrichtungen
♦ Tagesgäste
♦ Kostenerfassung
♦ Umgang mit geplanten Investitionen
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ Umgang mit An-/Abreisetag und Hunden
♦ Übungen zur Kalkulation von Kurabgaben/Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträgen
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner, KAG M-V
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