| Kennziffer | 0326F250 |
| Zielgruppe | Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Sondernutzungsgebührenberechnung und der damit verbundenen Rechtsgrundlagen aneignen wollen |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 19.03.2026 |
| Referent/in | Herr Thomas Kusyk
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| Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 19.02.2026 |
| Seminarinhalte |
Viele Gemeinden erheben Sondernutzungsgebühren für die Benutzung ihrer Straßen, Wege und
Plätze über den Gemeingebrauch hinaus. Zudem können Sondernutzungsgebühren bspw. für Außen-gastronomie, Veranstaltungen, Flohmärkte und Baugerüste fällig werden.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgung der rechtlichen Bestimmungen des Kommunal-abgabengesetzes in Verbindung mit dem geltenden Straßengesetz die Sondernutzungsgebühren berechnen, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können. Zudem wird anhand einer Bewertungsmatrix veranschaulicht, wie eine beispielhafte
Wertstufeneinteilung erfolgen kann.
Inhalte:
♦ Kommunalabgabengesetz
♦ Recht der öffentlichen Straßen
♦ Wertstufeneinteilung
♦ Übung zur Kalkulation von Gebühren für Sondernutzungsgebühren
♦ Bewertungsmatrix
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner
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