Seminarangebot:
Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen - praktisch vorbereiten und technisch umsetzen

Kennziffer 0326F520
Zielgruppe Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, die aktuell in ihrer Kommune die Umsetzung auf § 2 UStG vorbereiten; Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden und Rechnungsprüfungsämtern
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 11.–12.03.2026

 

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

Referent/in Herr Dirk Schartow und Herr Jan Goedecke

 

Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter

Teilnahmeentgelt 509,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 11.02.2026
Seminarinhalte
Die umsatzsteuerliche Neuregelung für die kommunale Aufgabenerfüllung (§ 2b UStG) zwingt jede Kommunalverwaltung dazu, jederzeit die Umsatzsteuerrelevanz ihrer Aufgabenerfüllung auf privatrechtlicher Grundlage zu prüfen und ggf. Gestaltungsspielräume zu nutzen. Die Aufgaben-erfüllung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist ebenso wie die Leistungserbringung im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit mit § 2b UStG in Einklang zu bringen und „steuerfest“ zu machen.
 
Das Seminar beleuchtet die (neuen) steuerrechtlichen Rahmenbedingungen bei der kommunalen Leistungserbringung. Im Ergebnis kennen Sie den Handlungsrahmen des Umsatzsteuerechtes und
können die eigenen Formen der Aufgabenerfüllung hieran ausrichten. Ziel ist es, örtliche Anwendungsfälle zu erkennen sowie die geeignete Form auswählen und vorhandene Regelungen überarbeiten zu können. Ebenso wollen die Referenten vorhandene Handlungsoptionen für eine rechtskonforme steuerliche Gestaltung aufzeigen.
 
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der (technischen) Abwicklung der erkannten steuerbaren Umsätze und die dazu notwendigen organisatorischen Voraussetzungen liegen. Damit wird die
Grundlage für die Erfüllung der Steuerdeklarationspflichten gelegt.
 
 
Inhalte:
 
1. Tag:
♦ die Kommune im Steuersystem
♦ die Kommune als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht
♦ scannen der kommunalen Aufgabenerfüllung auf Steuerpflichten
♦ Identifizierung typischer Problembereiche
♦ Kommunale Zusammenarbeit und steuerliche Bewertung (alle relevanten Steuerarten)
♦ bestehender Regelungsbedarf und Beispielsformulierungen
♦ § 2b UStG und Vermögensverwaltung und Vermietung
♦ Was muss konkret in Vorbereitung der Vollwirkung des § 2b UStG getan werden?
♦ Ertragsinventur für typische Einnahmen und Aufgabenfelder
(Friedhof, Feuerwehr, Konzessionsabgaben, Schule, Kita, Sportanlagen…)
♦ Kommune als Kleinunternehmer
♦ Up-Date zum aktuellen Meinungsstand der Finanzverwaltung
 
2. Tag
♦ Deklarationspflichten und deren technische Abwicklung
♦ notwendige organisatorische Regelungen und deren Ausgestaltung
♦ Tax-Compliance-System
♦ Vorsteuerabzug und mögliche Berichtigungen
♦ Steuerhebung und besondere Steuerätze
♦ Ausstellung von Rechnungen (was muss beachtet werden, wie organisieren?)
♦ Umsetzung im doppischen Rechnungswesen
♦ Auswirkungen von Umsatzsteuerbarkeit im Haushaltsrecht und im Gebührenrecht und anderen Rechtsgebietet
♦ besondere Augenmerk im Übergangszeitraum
♦ wichtige Vorschriften des Steuerverfahrensrechts
 
 
Bitte übermitteln Sie mit der Anmeldung Ihre spezifischen zusätzlichen Themenwünsche oder Fragen.
 
 
Bitte bringen Sie mit: UStG, USt-DVO, Ust-Anwendungserlass
wichtige Hinweise

 

Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen“

Kennziffer 0626F521 in Rostock, Termin 24. – 25.06.2026

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0326F520
Thema: Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen - praktisch vorbereiten und technisch umsetzen
Termin: 11.–12.03.2026
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