Seminarangebot:
Ordnungswidrigkeitenverfahren – von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme

Kennziffer 0326G010
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne Kenntnisse oder mit nur geringen Kenntnissen über das Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere für Neueinsteiger und bei Tätigkeitswechse
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 05.03.2026
Referent/in Herr Michael Guschewski

Volljurist, Privatdozent

Teilnahmeentgelt 233,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 05.02.2026
Seminarinhalte
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Grundlagen und Ablauf eines Ordnungswidrigkeiten-verfahrens. Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird in seiner Gesamtheit dargestellt,
wobei immer wieder einzelne, praxisrelevante Schwerpunkte aufgegriffen und besprochen werden.
 
Das Seminar bietet Gelegenheit, sich mit dem Dozenten und anderen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern über Fragen aus dem Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht auszutauschen.
 
 
Inhalte:
 
Wo hat das Ordnungswidrigkeitenrecht seinen Ursprung
und zu welchem Rechtsgebiet gehört es?
Vorverfahren, Zwischenverfahren, gerichtliches Verfahren, Vollstreckung
   • Inhalte und Voraussetzungen dieser Verfahrensabschnitte
und wie hängen sie zusammen?
Was ergibt sich aus dem Opportunitätsprinzip für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten?
Was wird beim subjektiven Tatbestand geprüft?
Wann bekommt der Betroffene eine Einstellungsmitteilung?
Wahrt eigentlich die Einlegung des Einspruchs per E-Mail das Schriftformerfordernis?
 
 
Bitte bringen Sie mit: OWiG, StPO
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0326G010
Thema: Ordnungswidrigkeitenverfahren – von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme
Termin: 05.03.2026
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