| Kennziffer | 0326V220 |
| Zielgruppe | Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind und über Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht verfügen |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 26.03.2026 |
| Referent/in | Herr Carsten Feldmann
Studium der Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften
Universität Münster, Angestellter der Freien und Hansestadt Hamburg
Vergabe von Freiberuflichen Leistungen in Verbindung mit Bauvergaben
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| Teilnahmeentgelt | 260,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 26.02.2026 |
| Seminarinhalte |
Das Vergaberecht besteht in seiner Gesamtheit aus zahlreichen Vorschriften und Regelwerken, die verschiedene Akteure, insbesondere Bund, Länder und Kommunen beim Einkaufen von Produkten
und Dienstleitungen am Markt beachten müssen.
Um diesen verschieden Erfordernissen Rechnung tragen zu können, ist es unerlässlich das beabsichtigte Vergabeverfahren solide und umfänglich vorzubereiten. Die Vorbereitung umfasst hierbei verschiedenste Bereiche und erstrecht sich über die Bedarfsermittlung, die Kostenermittlung, das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen bis hin zur Wahl der Vergabeart, der Auswahl von Bieterin und dem Planen des zeitlichen Ablaufes und das mit verschiedensten Beteiligten und deren Vorstellungen und Wünschen.
Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragestellungen wie: Wer macht die Bedarfsermittlung? Wie werden Kosten ermittelt? Wer stellt die Vergabeunterlagen zusammen? Wer macht eigentlich was? In diesem Seminar sollen alle Fragen die im Zuge der Vorbereitung einer Ausschreibung auftreten können praxisnah, mit Beispielen, besprochen werden.
Inhalte:
♦ interne Organisation
♦ Bedarfsermittlung
♦ Markterkundung
♦ Kostenermittlung
♦ Vergabekonzept
♦ Mittelverfügbarkeit
♦ Zuständigkeiten im Vergabeverfahren
♦ Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
♦ Wahl der Vergabeart und Weg der Veröffentlichung
♦ Auswahl geeigneter Bieter
♦ zeitlichen Ablauf Planen und Fristen
Bitte bringen Sie mit: GWB (4. Teil), VGV, UVgO und Wertgrenzenerlass M-V
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