| Kennziffer | 0426F270 |
| Zielgruppe | Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen, Rechnungsprüfungsämtern und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen |
| Veranstaltungsort | Greifswald |
| Termin | 23.04.2026
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
| Referent/in | Herr Marius Hoppe
Magister (M.A) |
| Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 26.03.2026 |
| Seminarinhalte |
In diesem Seminar erlernen Sie die Kalkulation Ihrer Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem geltenden Friedhofs-
bzw. Bestattungsgesetz.
Es werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt und praktische Hinweise gegeben, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können
Inhalte:
♦ Benutzungs- und Verwaltungsgebühren nach KAG
♦ Friedhofs- und Bestattungsgesetz
♦ Kostenerfassung, -umlage und -berechnung
♦ Kostenprognose durch Preisanstiege
♦ Umgang mit geplanten Investitionen
♦ Ermittlung von (Flächen-)Überkapazitäten
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“ (gerichtsfest)
♦ Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren inkl. Netto- und Bruttogebühren
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner
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