| Kennziffer | 0526F280 |
| Zielgruppe | Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Verwaltungsgebührenberechnung und den damit verbundenen Rechtsgrundlagen aneignen wollen |
| Veranstaltungsort | Güstrow |
| Termin | 07.05.2026 |
| Referent/in | Herr Sven Dräger
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| Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 09.04.2026 |
| Seminarinhalte |
Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltungen weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren können, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben. Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Dienste der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen Kommunen für Amtshandlungen
im eigenen Wirkungskreis Verwaltungsgebühren per Satzung erheben.
Im Seminar wird der Ablauf der Kalkulation aufgezeigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prozesserfassung
für die Leistungserbringung. Zudem wird eine beispielhafte Prozesskostenrechnung durchgeführt. Grundsätzliche Rahmenbedingungen aus dem Satzungsrecht und dem Kommunalabgabengesetz werden veranschaulicht. Unsere Erfahrung bei Neukalkulationen zeigt, dass oftmals Preise von
ca. 75,00 € - 100,00 € pro Stunde fair und kostendeckend sind. Die überwiegende Kommunal-
landschaft stellt dem Gebührenschuldner meist nur ca. 65,00 € pro Stunde in Rechnung.
Inhalte:
♦ Kommunalabgabengesetz (KAG)
♦ Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
♦ Verwaltungsgebühren
♦ Kostenerfassung
♦ Bildung von Zuschlagssätzen
♦ Prozesskostenrechnung
♦ Berechnung der Verwaltungsgebühren
♦ Gebührentarif und -satzungen
♦ Übung zur Verwaltungsgebührenkalkulation
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner, KAG M-V, VwKostG M-V
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