Seminarangebot:
Zulässigkeit und Voraussetzungen von Verhandlungen im Vergabeverfahren

Kennziffer 0526V230
Zielgruppe Erfahrene Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind und über Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht verfügen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 07.05.2026
Referent/in Herr Carsten Feldmann
Studium der Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften
Universität Münster, Angestellter der Freien und Hansestadt Hamburg
Vergabe von Freiberuflichen Leistungen in Verbindung mit Bauvergaben
Teilnahmeentgelt 260,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 08.04.2026
Seminarinhalte
Verhandlungen als Chance zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren.
 
Verhandlungen im Vergabeverfahren sind unter gewissen Voraussetzungen erlaubt und sollten durch den öffentlichen Auftraggeber auch wahrgenommen werden. Sind die Voraussetzungen geben, ist es durch Verhandlungen Möglich die beabsichtigte Leistung besser an den Bedarf anzupassen, indem die Expertise des Bieters in die eignen Überlegungen mit einfließt. Hierdurch lassen sich in der Regel eine bessere Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Leistungserbringung erzielen.
 
In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten von Verhandlungen im Vergabeverfahren praxisnah, mit vielen Beispielen, aufgezeigt werden und die dazu benötigten Zulässigkeiten und Voraussetzungen besprochen werden
 
 
Inhalte:
 
♦ Grundsatz des Verhandlungsverbotes
♦ Ausnahmen des Verhandlungsverbotes
♦ Zulässigkeit von Verhandlungen
♦ Voraussetzungen von Verhandlungen
♦ Ablauf der Verhandlungen
♦ Inhalt der Verhandlungen
♦ Dokumentation
 
Bitte bringen sie mit: GWB (4. Teil), VGV, UVgO und Wertgrenzenerlass M-V
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0526V230
Thema: Zulässigkeit und Voraussetzungen von Verhandlungen im Vergabeverfahren
Termin: 07.05.2026
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