Kennziffer | 0926B060 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen, kommunalem Gebäudemanagement und Hochbauämtern, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 17.09.2026 |
Referent/in | Herr Dr. Jürgen Langenberg
Branddirektor, stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Münster, Bestellter Einsatzleiter für Großeinsatzlagen nach Brandschutzgesetz, Dozent für Vorbeugenden und Baulichen Brandschutz
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Teilnahmeentgelt | 275,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 20.08.2026 |
Seminarinhalte |
Bei Bau- und Planungsvorhaben sind unstrittig stets auch die Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Allein der Blick auf die Landesbauordnung reicht jedoch nicht aus, um die notwendigen Anforderungen festzustellen. Zu den verschiedenen Genehmigungsverfahren, aber auch bei Brandschauen im Bestand sind insbesondere die objektbezogenen Anforderungen des Abwehrenden Brandschutzes von Bedeutung.
Der Referent vermittelt Ihnen die Anforderungen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungs-Gesetz (BrSchG M-V) in Verbindung mit der Landesbauordnung (LBauO M-V). Er erläutert die Maßnahmen
des abwehrenden Brandschutzes, deren Berücksichtigung im Baugenehmigungsverfahren sowie das Zusammenspiel mit den Brandschutz-Facetten des vorbeugenden und betrieblichen Brandschutzes. Neben diesen gebäudebezogenen Aspekten erhalten Sie Hinweise zur erforderlichen Löschwasserversorgung.
Ein besonderes Augenmerk widmet der Referent der Planer-Verantwortung bei der Berücksichtigung des Brandschutzes. Ein Blick auf die weiteren Brandschutzbereiche, die außerhalb des Baugenehmigungs-verfahrens auf Betreiber oder Eigentümer wirken, rundet das Seminar ab. Sie erhalten viele wertvolle Informationen für Ihre Praxis.
Inhalte:
♦ Anforderungen nach dem BrSchG M-V in Verbindung mit der LBauO M-V
♦ Arbeitsweisen des abwehrenden Brandschutzes
♦ gutachterliche Stellungnahmen der Brandschutzdienststellen
• im Baugenehmigungsverfahren
• in weiteren Rechtsbereichen
♦ Brandverhütungsschauen
♦ Rechtssicherheit zu Auflagen
♦ Anforderungen im Bauplanungsverfahren
♦ Löschwasservorhaltung
♦ technische Arbeitspapiere der Brandschutzdienststellen und Berufsfeuerwehren
♦ inhaltlich-materielle Anforderungen zur Sicherstellung des Brandschutzes
♦ Brandsicherheitswachen
Bitte bringen Sie mit: BrSchG M-V, LBauO M-V
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