Seminarangebot:
Ich hätte da gern eine Auskunft! - Bundesmeldegesetz spezial

Kennziffer 0926G460
Zielgruppe Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bürgerämtern und Bürgerbüros, die schon erste Erfahrungen mit dem Bundesmeldegesetz gemacht haben
Veranstaltungsort Rostock
Termin 10.09.2026
Referent/in Herr Markus Mergenschröer
Verwaltungswirt, Leiter eines Bürgerbüros, Standesbeamter
Teilnahmeentgelt 255,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 29.07.2026
Seminarinhalte
„Ich hätte da gern eine Auskunft." Kann diese erteilt werden, obwohl eine Auskunftssperre besteht?
 
„Ich brauche dringend eine Auskunftssperre." Welche Unterlagen werden für die Entscheidung über die Erteilung benötigt?
 
Darf man den Kolleginnen und Kollegen einfach so Daten mitteilen, obwohl die angefragte Person eine Auskunftssperre hat? Welche Daten dürfen überhaupt unter welchen Voraussetzungen an Dritte gegeben werden? Wie muss man eigentlich verfahren, wenn eine Anfrage aus dem Melderegister vorliegt und die Person schon verzogen ist?
 
Gibt es Unterschiede bei der Bearbeitung einer Melderegisteranfrage, wenn die angefragte Person eine Auskunftssperre oder einen bedingten Sperrvermerk hat?
 
Diese und andere Fragen haben Sie sich bestimmt schon einmal gestellt. Wenn Sie nicht darauf setzen wollen, wie die Kolleginnen und Kollegen „das immer schon gemacht haben“, dann sind Sie hier genau richtig.
 
In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Dozent die entscheidenden Rechtsgrundlagen. Sie lernen, die gesetzlichen Regelungen zum Bundesmeldegesetz sicher anzuwenden. Gemeinsam mit dem praxiserfahrenen Dozenten diskutieren und erarbeiten Sie praktische Lösungen anhand von „echten“ Beispielen aus der Praxis. So gewinnen Sie mehr Sicherheit für die Ermessensausübung auch bei schwierigen Fallkonstellationen und können Ihre Entscheidung gegenüber den Betroffenen überzeugend vertreten.
 
Bitte bringen Sie daher unbedingt anonymisierte Fälle aus Ihrer praktischen Arbeit mit.
 
Ein Seminar aus der Praxis für die Praxis!
 
Inhalte:
 
♦ Auskunftssperren, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben (§ 51 BMG)
♦ Bedingter Sperrvermerk (§ 52 BMG)
♦ Übermittlungssperren
♦ Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft bei eingetragener Auskunftssperre
♦ Gruppenauskunft an Private und Behörden
♦ Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen
 
Bitte bringen Sie mit: Bundesmeldegesetz, Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz
 
 
Gern können Sie uns, bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, anonymisierte Fälle, Fragen und
Sachverhalte, auch zu anderen Themen des Bundesmeldegesetzes zusenden, die im Seminar
beantwortet bzw. bearbeitet werden.
wichtige Hinweise

 

Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Das Bundesmeldegesetz“
Grundlagen, Kennziffer 0926G450 in Rostock, Termin 09.09.2026

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0926G460
Thema: Ich hätte da gern eine Auskunft! - Bundesmeldegesetz spezial
Termin: 10.09.2026
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