| Kennziffer | 0926K280 |
| Zielgruppe | Führungskräfte und Beschäftigte, die Sitzungen der Gemeindevertretungen bzw. der Kreistage vorbereiten, begleiten oder nachbereiten, mit Vorkenntnissen im Kommunalverfassungsrecht; Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Vorsitzende der Gemeindevertretungen und Kreistagspräsidentinnen bzw. Kreistagspräsidenten |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 08.09.2026
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
| Referent/in | Herr Klaus-Michael Glaser
Referent des Städte- und Gemeindetages M-V und ehem. Kreiswahlleiter
des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
Autor des Kommentars zum Landes- und Kommunalwahlgesetz
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| Teilnahmeentgelt | 215,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 11.08.2026 |
| Seminarinhalte |
Sie kennen sich mit dem Kommunalverfassungsrecht ganz gut aus und wollen Ihre Kenntnisse auffrischen oder Ihre Kompetenzen erweitern? Dann ist dieses das richtige Seminar für Sie!
Seit den – noch nicht überall bekannten -- Änderungen der Kommunalverfassung durch das Modernisierungsgesetz, das am 9. Juni 2024 in Kraft trat, gab es schon wieder zahlreiche Änderungen des Gesetzes, zuletzt demnächst durch das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung. Weiter ist die 3. Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO M-V) vom 14. April 2026 am 25. April 2026 in Kraft getreten.
Der Dozent stellt diese Änderungen sowie die wesentlichen Änderungen des Modernisierungsgesetzes von 2024 vor. Was hat sich im Satzungsverfahren geändert, wie werden die Ausschussbesetzungen bestimmt, was wurde geändert bei den personal- und vergaberechtlichen Kompetenzen von Bürgermeister und Gemeindevertretung sowie der leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter, was gehört in die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung? Was ist mit dem 4.Augenprinzip und wo reicht die Textform für Verträge? Außerdem wird die jüngere relevante Rechtsprechung rund um das Sitzungsverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.
Inhalte:
♦ Ladung und Aufstellung der Tagesordnung
♦ Öffentlichkeit der Sitzungen und Umgang mit Video- und Tonaufnahmen
♦ Ausschussbesetzung und Abberufung von Ausschussmitgliedern im Zuteilungs- und Benennungsverfahren
♦ Akteneinsichtsrecht
♦ Satzungsverfahren, insbesondere mögliche Hauptsatzungsänderungen
♦ Zuständigkeit für Personalentscheidungen
♦ Bürgerentscheide
Bitte bringen Sie mit: Kommunalverfassung
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