| Kennziffer | 0926V120 |
| Zielgruppe | Haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister, Führungskräfte der Vergabestellen und Bauämter, Rechnungsprüfungsämter, Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften, Universitäten, Kliniken, Wasserverbände, Zweckverbände, Stadtwerke, Ver- und Entsorger, Forschungseinrichtungen |
| Veranstaltungsort | Schwerin |
| Termin | 01.09.2026 |
| Referent/in | Frau Gritt Diercks-Oppler
Rechtsanwältin |
| Teilnahmeentgelt | 246,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 04.08.2026 |
| Seminarinhalte |
Die Dozentin erklärt Ihnen, welche Arten der Delegation bei der Beschaffung gestattet sind und wie
diese sich auf die Frage auswirken, wer ein Vergabeverfahren betreuen darf.
Sie erhalten einen Überblick über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten und Rechtsanwältin Diercks-Oppler erläutert Ihnen, warum sich bestimmte Modelle für Vergabeverfahren besser oder weniger gut eignen. Am Ende des Seminars wissen Sie, wo und wie Sie die Organisation
Ihrer Vergabe optimieren können.
Inhalte:
♦ Beschaffungshelfer
• Nebenbeschaffungstätigkeiten
• zentrale Beschaffungsstelle
• Beschaffungsdienstleister
♦ Wer darf ein Vergabeverfahren betreuen?
• der Auftraggeber selbst
• Planer oder jemand mit Kompetenz über den Bedarf
• Rechtsdienstleister
♦ Wer soll und darf die Vergaben durchführen?
• Fachabteilung
• zentrale Vergabestelle
• externer Anbieter
♦ Workflow
• Erstellung der Vertragsunterlagen
• Erstellung der Vergabeunterlagen
• Zuweisung der Rollen
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