| Kennziffer | 1026F320 |
| Zielgruppe | Beschäftigte von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse in der Berechnung von Benutzungsgebühren aneignen wollen sowie Mitarbeiter des Controllings und der Kosten-Leistungs-Rechnung |
| Veranstaltungsort | Greifswald |
| Termin | 08.10.2026 |
| Referent/in | Herr Thomas Schulze
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| Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 10.09.2026 |
| Seminarinhalte |
Öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Freibäder und Sporthallen gehören
zur Grundkultur einer jeden Kommune. Mit ihnen wird das Vereinsleben belebt und der soziale Umgang miteinander gefördert.. Die Berechnung der Benutzungsgebühren für diese öffentlichen Einrichtungen ist jedoch mitunter nicht immer einfach.
In diesem Seminar lernen Sie diese Hürde zu meistern. Sie bekommen Anleitungen, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes die kostendeckenden Benutzungsgebühren für Sportstätten und öffentliche Gebäude berechnen. Dabei werden außerdem praktische Hinweise und Diskussionen berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Inhalte:
♦ Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Freibäder
♦ Kommunalabgabengesetz (KAG)
♦ Sportförderungsgesetz (SportFG)
♦ Klären der Gebührentatbestände
♦ Kostenerfassung & Kostenverteilung
♦ Kostenumlage
♦ Gebührenberechnung
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ Übung zur Kalkulation von Benutzungsgebühren
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner
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