Seminarangebot:
Die Gemeinde als Jagdgenosse und Notvorstand der Jagdgenossenschaft

Kennziffer 1026G280
Zielgruppe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden und Städte, Jagdgenossenschaften und der unteren Jagdbehörde
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 28.10.2026
Referent/in Herr Ralf Leist

Rechtsanwalt

Teilnahmeentgelt 199,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 30.09.2026
Seminarinhalte
Auch Gemeinden sind als Grundstückseigentümer oft selbst Jagdgenosse. Doch wann ist man wirklich Jagdgenosse? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Welche Rechte und Pflichten hat man als gemeindlicher Jagdgenosse? Gibt es Besonderheiten bei einer Gemeinde?
Ist eine Jagdgenossenschaft fehlerhaft, z. B. wegen fehlerhafter Satzung, fehlerhafter Wahl des Vorstands (Versammlungstermine nicht richtig bekannt gemacht, satzungsgemäße Wahltermine nicht beachtet usw.), ist der Bürgermeister einer Gemeinde als Notvorstand der Jagdgenossenschaft gesetzlich berufen? Wie funktioniert ein Notvorstand? Gibt es Besonderheiten? Was muss ich beachten? Muss ich das Jagdkataster führen?
 
Das Seminar behandelt die Grundsätze einer Jagdgenossenschaft, welche Formalien einzuhalten sind, welche Aufgaben der Notvorstand hat, welche Rechte und Pflichten der einzelne Jagdgenosse hat und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sind.
 
Inhalte:
 
♦ gesetzliche Grundlagen
♦ Der gemeinschaftliche Jagdbezirk – welche Grundstücke gehören dazu, welche nicht?
♦ Die Jagdgenossenschaft – wer ist Jagdgenosse, wer nicht?
♦ der Notvorstand
♦ Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Jagdgenossen
♦ Rechtsschutzmöglichkeiten
♦ Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch, Diskussion
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 1026G280
Thema: Die Gemeinde als Jagdgenosse und Notvorstand der Jagdgenossenschaft
Termin: 28.10.2026
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