Seminarangebot:
Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Vollstreckung von Verwaltungsakten)

Kennziffer 1126G100
Zielgruppe Beschäftigte, die mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsakten beauftragt sind, insbesondere aus Ordnungsämtern, Bauordnungsämtern, Straßenverkehrsämtern, Veterinär- und Lebensmittelämtern, Gesundheitsämtern sowie Interessierte, die ihre Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet vervollkommnen möchten
Veranstaltungsort Schwerin
Termin 18.–19.11.2026
Referent/in Herr Hans-Ulrich Seidel

ehemaliger Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Sicherheit einer Kreisverwaltung;
Autor des Buches“ Das neue Schornsteinfeger-Handwerksrecht“

Teilnahmeentgelt 369,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 21.10.2026
Seminarinhalte
Häufig stehen Mitarbeiter der Verwaltungen vor dem Problem, dass Bürger oder Firmen amtlich erteilten Anordnungen nicht nachkommen. Oft betrifft dies Verwaltungsakte der Ordnungs-, Umwelt-, Bauordnungs-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelämter. Die amtlichen Anordnungen können ein bestimmtes Handeln der Adressaten bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung bestimmter behördlicher Maßnahmen.
 
Für die Fälle, in denen Bürger belastende Verwaltungsakte nicht freiwillig vollziehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verwaltungsakt auch gegen den Willen des pflichtigen Bürgers durchzusetzen. Dies
sind die Mittel des Verwaltungszwangs.
 
Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen
oder Unterlassungen durch die Verwaltung vermittelt. Darauf aufbauend werden die Teilnehmer mit
dem praktischen Handwerkszeug der Verwaltungsvollstreckung von Verwaltungsakten vertraut gemacht.
 
Inhalte:
 
Verwaltungszwang und Grundsätze des Verwaltungshandelns
Anwendungsbereiche behördlicher Zwangsmaßnahmen
Zwangsmittel und die Voraussetzungen ihrer Anwendung
Zwangsgeld, Zwangshaft, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang
Zuständige Behörde für Verwaltungszwang - unterschiedliche Fallgestaltung
Vollstreckbarkeit des Ausgangsverwaltungsakts
insbesondere Anfechtung und Anordnung der sofortigen Vollziehung
Verfahren des Verwaltungszwangs/Formvorschriften
Kostenerhebung
Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Möglichkeiten für Verwaltungszwang ohne Ausgangsverwaltungsakt
 
Bitte bringen Sie mit: VwVG
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 1126G100
Thema: Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Vollstreckung von Verwaltungsakten)
Termin: 18.–19.11.2026
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