| Kennziffer | 1226650 |
| Zielgruppe | Beschäftigte in der Finanzverwaltung und in den Fachbehörden, die mit der Steuerung kommunaler Betriebe betraut sind; Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer und Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleiter kommunaler Unternehmen; Bedienstete von Rechnungsprüfungsbehörden und Rechtsaufsichtsbehörden |
| Veranstaltungsort | Güstrow |
| Termin | 02.–04.12.2026
Mi. & Do. 09.00 - 16.00 Uhr Fr. 09.00 - 13.00 Uhr |
| Referent/in | Herr Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim |
| Teilnahmeentgelt | 464,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 04.11.2026 |
| Seminarinhalte |
Sind Sie nicht schon öfter von den bestehenden Regelungen speziell für kommunale Unternehmen eingeholt worden? Hier bekommen Sie die (Rechts-)Grundlagen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune kompakt dargestellt. Sie lernen die kommunal-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beherrschen und erkennen die bestehenden Gestaltungsoptionen.
Das Seminar ist als Grundlagenseminar ausgerichtet und daher sowohl für Berufsneulinge als auch
für langjährig in diesem Bereich tätige Mitarbeiter empfehlenswert. Ebenso eignet es sich für Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern und Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Betriebsleitungen, die sattelfest sein wollen in den Regelungen für kommunale Unternehmen.
Inhalte:
♦ kommunalrechtliche Zulässigkeitskriterien von Eigenbetrieben und Gesellschaften
• Abgrenzung wirtschaftliche/nichtwirtschaftliche Betätigung
• öffentlicher Zweck
• Angemessenheit zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde
♦ relevante Rechtsformen für bestimmte Aufgabenstellungen
♦ gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsrahmen
♦ kommunalrechtskonforme Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
♦ praktische Fragen der Steuerung kommunaler Unternehmen
♦ Anforderungen an die Beteiligungsverwaltung
♦ Rechte und Pflichten von Vertretern der Gemeinde in den Unternehmensgremien
♦ rechtsaufsichtliche Befugnisse in Bezug auf kommunale Unternehmen
♦ Sinnhaftigkeit und möglicher Inhalt einer Beteiligungsrichtlinie
♦ Anstalt des öffentlichen Rechts als Gestaltungsoption
♦ kommunale Unternehmen in der Doppik
♦ Gesamtabschluss der Kommune
Bitte bringen Sie mit: KV M-V, EigVO M-V
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