| Kennziffer | 0627S030 |
| Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldstellen/Wohnungsämtern/ Fachaufsichtsbehörden, aber auch solche Beschäftigte, die ihre Fachkompetenzen aktualisieren möchten |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 02.06.2027 |
| Referent/in | Friedhelm Hagen Landeshauptstadt Hannover, Leiter Wohngeldstelle |
| Teilnahmeentgelt | 242,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 05.05.2027 |
| Seminarinhalte |
Wenn Sie im Wohngeldamt arbeiten, ist das Jobcenter für Sie ein wichtiger und manchmal auch schwieriger Partner. Die „Spielregeln“ beim SGB II sind für Sie als Dritte oft nicht leicht zu durchschauen. Hierzu trägt auch die hohe Änderungsdynamik im SGB II mit bei.
Die Schwierigkeiten beginnen vielfach schon beim Verstehen der Berechnungen und des SGB II Bescheides. Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen und Interpretationen fordern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Kunden und kosten Zeit und Nerven.
Hier kann Sie unser Seminar unterstützen!
Der Dozent verschafft Ihnen praxisnahes Wissen über die Struktur und Praxis des SGB II. Sie werden Ihre Schnittstellen zum SGB II professioneller bearbeiten und Kunden besser beraten können. Zudem werden Sie leichter erkennen können, ob ein Anspruch auf SGB II oder auf Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag gegeben ist.
Inhalte:
♦ SGB II Bescheide verstehen
♦ Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften im SGB II/eigene BG mit 25 Jahren
♦ die Berechnung von Einkommen, die Absetzungsbeträge und die individuelle Bewilligung
♦ die Bedarfsberechnung im SGB II und die Plausibilitätsprüfung im WOGG
♦ mittelbarer und unmittelbarer Transferleistungsempfänger oder der Teufel im Detail
♦ die Berechnung von KIZ
♦ die Schnittstelle zwischen KIZ, Wohngeld und SGB II
♦ Rückforderungen und Darlehen im SGB II und ein möglicher Wohngeldanspruch
♦ SGB II und Abgrenzung zum SGB XII
♦ Kinderwohngeld und SGB II oder die Entlastung kommunaler Haushalte
♦ Schwierigkeiten mit Erstattungsansprüchen mit dem JC
♦ Studenten im SGB II und im Wohngeld
♦ Dauer des Ausschlusses im WOG bei TL-Bezug
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