| Kennziffer | 1027B210 |
| Zielgruppe | Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Ratsmitglieder, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten |
| Veranstaltungsort | Güstrow |
| Termin | 09.10.2027
Samstag, 09.10.2027 |
| Referent/in | Herr Marko Siegler Fachbereichsleiter Bau und Liegenschaften Amt Neverin |
| Teilnahmeentgelt | 198,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 10.09.2027 |
| Seminarinhalte |
Der Schwerpunkt wird auf dem Verständnis der kommunalen Handlungsmöglichkeiten und Entscheidungsbefugnisse im Bauplanungsrecht gelegt. Die Teilnehmenden sollen die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung kennenlernen und die Rolle der politischen Gremien bei der städtebaulichen Entwicklung ihrer Gemeinde verstehen.
Ziel der Schulung ist es, einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Instrumente der Bauleitplanung und des Städtebaurechts zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Aufgaben und Funktionen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die Anforderungen an deren Aufstellung sowie die Möglichkeiten der Gemeinde, die bauliche Entwicklung ihres Gemeindegebietes aktiv zu steuern. Darüber hinaus werden die wichtigsten städtebaulichen Satzungen, Sicherungsinstrumente und Beteiligungsrechte der Gemeinde, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen, erläutert.
Nach Abschluss der Schulung sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, bauplanungsrechtliche Fragestellungen in kommunalen Entscheidungsprozessen besser einzuordnen, die Auswirkungen städtebaulicher Planungen auf die Gemeindeentwicklung zu bewerten und ihre Aufgaben als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger rechtssicher und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Die Vermittlung erfolgt anhand praxisnaher Beispiele aus der kommunalen Planungspraxis sowie aktueller Entwicklungen im Städtebaurecht
Inhalte:
♦ das öffentliche Baurecht und die Abgrenzung zum Privaten Baurecht
♦ verfassungsrechtliche Bedeutung von Bauplanungsrecht und Bauleitplanung für Gemeinden und Zuständigkeiten
• Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit der Gemeinden
• Zuständigkeiten
♦ die kommunale Bauleitplanung
• Begriff und Aufgabe der Bauleitplanung
• Zweistufigkeit der Bauleitplanung
• vorbereitender Bauleitplan – Flächennutzungsplan
• verbindlicher Bauleitplan – Bebauungsplan
• materielle Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen
• formelle Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen und die Verfahrensvereinfachungen
• Außerkrafttreten von Bauleitplänen
• weitere informelle städtebauliche Pläne
• Inhalt, Regelungsdichte und Festsetzungen in der Bauleitplanung
♦ sonstige städtebauliche Satzungen
• die Klarstellungssatzung
• die Entwicklungssatzung
• die Ergänzungssatzung
• die Außenbereichssatzung
• die Sanierungssatzung
• die Erhaltungssatzung
• die Entwicklungssatzung
♦ das gemeindliche Einvernehmen
♦ städtebauliche Sicherungsinstrumente
• die Veränderungssperre
• die Zurückstellung und vorläufige Untersagung
• das Vorkaufsrecht
♦ Überblick über den Bauturbo
Bitte bringen Sie mit: Landesplanungsgesetz M-V, Landesbauordnung M-V,
Kommunalverfassung M-V, BauGB, BauNVO |
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