Das Kommunale Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufgabe, die Mitarbeiter der im Verbandsgebiet gelegenen Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert aus- und fortzubilden sowie die nach den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.

Der Zweckverband übernimmt die übertragenen Aufgaben der zuständigen Stelle im Sinne von § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes für den Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung.