Kennziffer | 0924K021 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 23.–24.09.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Prof. Dr. Thomas Riehl Professor für Verwaltungsrecht an der Hochschule des Bundes in Brühl |
Teilnahmeentgelt | 338,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 26.08.2024 |
Seminarinhalte |
Sind Sie Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in der Verwaltung, liegt Ihre Ausbildung schon längere Zeit zurück und das Erstellen von Widerspruchsbescheiden gehört zu Ihren täglichen Aufgaben?
Haben Sie vor dem Verwaltungsgericht einen Fall schon deshalb verloren, weil Sie das Vorverfahren nicht korrekt durchgeführt haben? Wissen Sie sicher, auf was es ankommt?
Fehler im Widerspruchsverfahren sind nicht nur ärgerlich, sie können auch hohe Kosten verursachen.
In diesem Seminar lernen Sie, die Rechtmäßigkeit eines Ausgangsbescheides effektiv zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung plausibel und für den Bürger verständlich im Rahmen eines Widerspruchsbescheides umzusetzen.
Nach dem Besuch dieses Seminars sind Sie in der Lage, Bescheide so zu gestalten, dass Klageverfahren vermieden werden können.
Inhalte:
♦ Art und Zweck des Verfahrens
♦ Beachtung von Widerspruchsfristen
♦ Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde
♦ Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen
♦ elektronische Übermittlung von Bescheiden / Widersprüchen
♦ Rechtmäßigkeitsprüfung von Ausgangsbescheiden
♦ aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
♦ Anordnung der sofortigen Vollziehung
♦ Rechtsbehelfsbelehrung
♦ Grundlagen der Bescheiderstellung
Bitte bringen Sie mit: Verwaltungsverfahrensgesetz M-V, Verwaltungsgerichtsordnung
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf weitere Seminare für „Das Widerspruchsverfahren“ |
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