Kennziffer | 0324F350 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Wasser- und Bodenverbände sowie der Kommunalverwaltungen, die mit der Kalkulation bzw. Umlage der Beiträge und Gebühren betraut sind; Rechtsanwälte, öffentliche und private Grundstückseigentümer |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 11.03.2024 |
Referent/in | Herr Christoph Seppelt
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts |
Teilnahmeentgelt | 199,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.02.2024 |
Seminarinhalte |
Unter den neuen Anforderungen der WRRL und des Hochwasserschutzgesetz II steht die Aufgaben-beschreibung der Wasser und Bodenverbände vor einem Umbruch. Bei der komplexer werdenden Kalkulation von Wasser- und Bodenverbandsbeiträgen und der Umlage über Gebühren bewegen sich die Verbände und Kommunen im Spannungsfeld von Grundstückseigentümern und wachsenden Anforderungen der Rechtsprechung. Gemeinden müssen sich daher mit der Umlage der Beiträge sehr viel selbständiger auseinandersetzen. Die sogenannte Durchgriffsrüge des Grundstückseigentümers eröffnet die vollständige Überprüfung von Satzung und Kalkulation des WBV auch im Verhältnis zur Gemeinde.
Die Grundlagen und Zweifelsfragen der Kalkulation werden von der Rechtsprechung in Mecklenburg-Vorpommern neu beurteilt. Andererseits eröffnen sich auch neue Möglichkeiten der Abrechnung. Ein Verwaltungsrichter legt die bisherige und neue Rechtsprechung dar.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wasserrechtlichen und wasserverbandsrechtlichen Grundlagen für die Kalkulation und Ausschöpfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie suchen praktikable Lösungen für die Durchsetzung Ihrer öffentlichen Abgaben. Strategische Grundüberlegungen für die Kalkulation der Umlage werden erarbeitet und umfassend diskutiert.
Inhalte:
♦ Beitrags- und Umlagenerhebung durch die Gewässerunterhaltungsverbände und Gemeinden
• Verbandsgebiet/Mitgliedschaft (Änderung des GUVG), Verbandssatzung
• Verfahrensfragen (insbesondere Ladung zur Verbandsversammlung/Vertretung der Mitgliedsgemeinde)
• inhaltliche Fragen (insbesondere Vorteilsprinzip/Mindestinhalt/Einbeziehung von Wald- und Wasserflächen)
• Beitragskalkulation (Kostenseite und Flächenseite der Kalkulation, Fehlerheilung)
• Erschwernisbeiträge
• Begriff der Erschwernis (insbesondere Fragen der Unterhaltungslast bei Straßenseitengräben und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen)
• die Gewässerunterhaltung erschwerende Anlagen/Einleiten von Abwasser
• Satzungsermessen/Rückwirkungserfordernis
• Erhebungsverfahren (Verböserung/Nacherhebung/Verjährung)
♦ aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern
♦ Aufgaben der kommunalen Ebene
• Anforderungen an Umlagesatzungen der Gemeinden
• Gebührenkalkulation und –satzung
• Verhältnismäßigkeit von Verwaltungsgebühren
• Überprüfung von Satzung und Kalkulation der Wasser- und Bodenverbände
• Folgen unwirksamer Verbandssatzungen und fehlerhafter Kalkulation
• Möglichkeit rückwirkender Heilung
• Umgang mit bestandskräftigen Bescheiden
• Offenhalten von Beitragsbescheiden der Wasser- und Bodenverbände
• Erhebung und Befreiung
• Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes
• vertiefte Auseinandersetzung mit Wasserrechten aus Sicht der Gemeinden
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