Seminarangebot:
Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen - praktisch vorbereiten und technisch umsetzen

Kennziffer 0624F461
Zielgruppe Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, die aktuell in ihrer Kommune die Umsetzung auf § 2 UStG vorbereiten; Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden und Rechnungsprüfungsämtern
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 24.–25.06.2024
Referent/in Herr Dirk Schartow und Herr Jan Goedecke

 

Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter

Teilnahmeentgelt 463,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 27.05.2024
Seminarinhalte
Die umsatzsteuerliche Neuregelung für die kommunale Aufgabenerfüllung (§ 2b UStG) zwingt jede Kommunalverwaltung dazu, jederzeit die Umsatzsteuerrelevanz ihrer Aufgabenerfüllung auf privatrechtlicher Grundlage zu prüfen und ggf. Gestaltungsspielräume zu nutzen. Die Aufgaben-erfüllung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist ebenso wie die Leistungserbringung im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit mit § 2b UStG in Einklang zu bringen und „steuerfest“ zu machen. Aufgrund der Scharfschaltung zum 01.01.2025 sind jetzt alle inhaltlichen und technischen Umsetzungsarbeiten durchzuführen bzw. abzuschließen.
 
Das Seminar beleuchtet die (neuen) steuerrechtlichen Rahmenbedingungen bei der kommunalen Leistungserbringung. Im Ergebnis kennen Sie den Handlungsrahmen des Umsatzsteuerechtes und können die eigenen Formen der Aufgabenerfüllung hieran ausrichten. Ziel ist es, örtliche Anwendungsfälle zu erkennen sowie die geeignete Form auswählen und vorhandene Regelungen überarbeiten zu können. Ebenso wollen die Referenten vorhandene Handlungsoptionen für eine rechtskonforme steuerliche Gestaltung aufzeigen.
 
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der (technischen) Abwicklung der erkannten steuerbaren Umsätze und die dazu notwendigen organisatorischen Voraussetzungen liegen. Damit wird die
Grundlage für die Erfüllung der Steuerdeklarationspflichten gelegt.
 
 
Inhalte:
 
Tag:
die Kommune im Steuersystem
die Kommune als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht
scannen der kommunalen Aufgabenerfüllung auf Steuerpflichten
Identifizierung typischer Problembereiche
Kommunale Zusammenarbeit und steuerliche Bewertung (alle relevanten Steuerarten)
bestehender Regelungsbedarf und Beispielsformulierungen
§ 2b UStG und Vermögensverwaltung und Vermietung
Was muss konkret in Vorbereitung der Vollwirkung des § 2b UStG getan werden?
Ertragsinventur für typische Einnahmen und Aufgabenfelder
(Friedhof, Feuerwehr, Konzessionsabgaben, Schule, Kita, Sportanlagen…)
Kommune als Kleinunternehmer
Up-Date zum aktuellen Meinungsstand der Finanzverwaltung
 
2. Tag
Deklarationspflichten und deren technische Abwicklung
notwendige organisatorische Regelungen und deren Ausgestaltung
Tax-Compliance-System
Vorsteuerabzug und mögliche Berichtigungen
Steuerhebung und besondere Steuerätze
Ausstellung von Rechnungen (was muss beachtet werden, wie organisieren?)
Umsetzung im doppischen Rechnungswesen
Auswirkungen von Umsatzsteuerbarkeit im Haushaltsrecht und im Gebührenrecht und anderen Rechtsgebietet
besondere Augenmerk im Übergangszeitraum
wichtige Vorschriften des Steuerverfahrensrechts
 
 
Bitte übermitteln Sie mit der Anmeldung Ihre spezifischen zusätzlichen Themenwünsche oder Fragen.
 
 
Bitte bringen Sie mit: UStG, USt-DVO, Ust-Anwendungserlass

 
wichtige Hinweise

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

 

Hinweis auf weitere Seminare für „Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen - praktisch vorbereiten und technisch umsetzen“
Kennziffer 0124F460 in Güstrow, Termin 24. – 25.01.2024

 

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0624F461
Thema: Umsatzsteuer in der Verwaltung angekommen - praktisch vorbereiten und technisch umsetzen
Termin: 24.–25.06.2024
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