Seminarangebot:
Tax Compliance für die öffentliche Hand

Kennziffer 0724F410
Zielgruppe Führungskräfte und Beschäftigte kommunaler Verwaltungen sowie öffentlicher Betriebe
Veranstaltungsort Rostock
Termin 10.07.2024
Referent/in Herr Christian Trost

Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater, Geschäftsführer der
BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster

Teilnahmeentgelt 278,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 12.06.2024
Seminarinhalte
Kommunen sind wie gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen für ihre Betreibe gewerblicher Art verpflichtet. Die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Einreichung einer Steuererklärung birgt für steuerpflichtige Kommunen erhebliche finanzielle und politische Risiken und kann darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen für Verwaltungsleiter und Mitarbeiter nach sich ziehen. Die aktuelle Neuerung bei der Besteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des § 2b UStG hat diese Problemlage nochmals deutlich verschärft.
 
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun zu dieser Problematik dahingehend Stellung genommen, dass das Vorliegen eines Tax-Compliance-Management-Systems ein Indiz dafür darstellen kann, dass gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung sprechen kann. Dies lässt auch für Kommunen die Einrichtung eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems erforderlich werden.
 
Der Dozent erläutert, welche steuerlichen Risiken bei Kommunen bestehen können und wie die Kommunen diesen durch die Einrichtung eines Tax-Compliance-Management-Systems begegnen können.
 
Inhalte:
 
Darstellung der Bedeutung und Notwendigkeit eines TCMS
steuerliche Risiken der öffentlichen Hand
   • Grundlagen von Betrieben gewerblicher Art: Wie erkennt man diese?
   • Neuregelung der Unternehmerschaft der öffentlichen Hand
durch Einführung des § 2b UStG
   • innergemeinschaftlicher Erwerb und Reverse-Charge-Verfahren:
Steuerliche Risiken durch Auslandsrechnungen
BMF Schreiben der Finanzverwaltung zu § 153 AO / „Tax Compliance“
Aufbau und Inhalte eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems für eine Kommune
Organisation einer Steuerabteilung in einer Kommune
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Seminardaten
Kenziffer: 0724F410
Thema: Tax Compliance für die öffentliche Hand
Termin: 10.07.2024
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