Kennziffer | 1124F220 |
Zielgruppe | Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und Feuerwehren, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Feuerwehr-Gebührenberechnung und der damit verbundenen Rechtsgrundlagen aneignen wollen. |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 20.–21.11.2024 |
Referent/in | Herr Thomas Schulze
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Teilnahmeentgelt | 327,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 22.10.2024 |
Seminarinhalte |
Die Aufgabenvielfalt und das Leistungsportfolio der Feuerwehr haben sich in der Vergangenheit
stark vergrößert. Die Kosten, die für die verschiedenen Einsätze entstehen, müssen entweder von
der Kommune oder bei schuldhaftem Verhalten vom Bürger getragen werden.
Unabhängig davon wer die Kosten trägt, müssen die Kosten für Feuerwehreinsätze zuerst erfasst und berechnet werden. Die Kalkulation von Kostenersatzsätzen ist dabei ein hochkomplexes und sensibles Thema. Sie stellt für die Kommune eine große Herausforderung dar.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunal-abgabengesetzes in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Feuerwehr- oder Brand-/Katastrophenschutzgesetz die anteiligen Gebühren für Feuerwehreinsätze berechnen. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Inhalte:
♦ Feuerwehrgesetze/Brand- und Katastrophenschutzgesetze (FwG, BKG, BrSchG)
♦ Kommunalabgabengesetz (KAG)
♦ Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung
♦ Umgang mit geplanten Investitionen
♦ Vorhaltekosten
♦ Übungskosten
♦ Einsatzkosten
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ Übungen zur Kalkulation von Feuerwehrgebühren
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner, KAG M-V |
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