Seminarangebot:
Grundlagenschulung für kommunale Vollzugsbeamte in M-V - Modul 2

Kennziffer 0324G4002
Zielgruppe Beschäftigte, die als Kommunale Vollzugsbeamte bestellt sind oder bestellt werden sollen und sich ordnungsrechtliche Kenntnisse sowie Kenntnisse zur Anwendung unmittelbaren Zwangs aneignen wollen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 11.03.–09.04.2024

11. – 12.03.2024
18. – 19.03.2024
08.
– 09.04.2024  NEU
jeweils von 09.00 - 16.00 Uhr

Referent/in Herr Jürgen Sprank oder Herr Matthias Zepuntke
Jürgen Sprank
Polizeihauptkommissar; Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei
 
Matthias Zepuntke
Polizeioberkommissar; Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei
Teilnahmeentgelt 700,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 05.02.2024
Seminarinhalte
Die von kommunalen Körperschaften bestellten Vollzugsbeamten müssen in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht für die auszuübende Tätigkeit geeignet sein. Die zu bestellenden Personen müssen dabei insbesondere die für ihr Aufgabengebiet maßgebenden Rechtsvorschriften beherrschen und die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen. Sie sollen mindestens über die Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen
 
Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Befähigung und mehrjährige Berufserfahrung in Funktionen des mittleren Dienstes verfügen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn die auszuführende Tätigkeit den Einsatz unmittelbaren Zwanges nur in bestimmten, eng abgegrenzten Situationen erwarten lässt; in diesem Falle sind die zu bestellen Personen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen intensiv mit den gesetzlichen Grundlagen über die Anwendung unmittelbaren Zwanges vertraut zu machen. (siehe Erlass des Innenministeriums vom 25.10.2002, AmtsBl. M-V S. 1451)
 
Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen zukünftig bei der Bestellung von Vollzugsbeamten verstärkt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen werden bzw. machen müssen.
 
Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachreferenten auf diesem Gebiet sowie nach Abstimmung mit dem Innenministerium, dem Städte- und Gemeindetag M-V e.V. sowie dem Landkreistag M-V für diesen Personenkreis eine modulare Fortbildung konzipiert.
 
Wenn auch Sie „Quereinsteiger“ zur Vollzugsbeamtin bzw. zum Vollzugbeamten bestellen wollen oder bereits bestellt haben, dann nutzen Sie unsere Grundlagenschulung. Hier eignen sich Ihre Kolleginnen und Kollegen die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unerlässlich sind. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen ist auch die Eigensicherung in Theorie und Praxis vorgesehen, um ihnen bei ihrer Tätigkeit im Außendienst mehr Sicherheit zu geben.
Sie können je nach Bedarf des Einzelnen die Module wählen.
 
 
Inhalte:
 
 
 
Modul 2               (6 Tage)
Eingriffsbefugnisse, Zwangsmittel und Strafprozessordnung
 
Gruppenübungen zum Allgemeinen Polizeirecht – (Gefahrenbegriffe, Zuständigkeiten, Störer)
Identitätsfeststellung § 29 SOG M-V/§ 163 b StPO
Befragung und Auskunftspflicht § 28 SOG M-V
Prüfung von Berechtigungsscheinen § 30 SOG M-V
Platzverweisung § 52 SOG M-V
Sicherstellung § 61 SOG M-V, amtliche Verwahrung, Verwertung, Vernichtung
Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen § 59 SOG M-V sowie Abgrenzung zu Durchsuchungshandlungen der Polizei
Gewahrsamnahme § 55 SOG M-V / vorläufige Festnahme § 127 StPO
Datenerhebung zwischen Polizei und Ordnungsbehörden, Datenabgleich § 40 SOG M-V
der Vollzug
   • Grundsatz
   • Zulässigkeit des Vollzugs von Verwaltungsakten
   • Abgrenzung gestrecktes Verfahren/sofortiger Vollzug
Vollzugsbehörden, Vollzugshilfe, Pflichtiger
Zwangsmittel, Androhung von Zwangsmitteln, Zwangsgeld, Ersatzvornahme
Abschleppen von Fahrzeugen
Ausübung unmittelbaren Zwangs
   • rechtliche Grundlagen
   • Begriffsbestimmungen
   • Vollzugsbeamte
   • Einsatz von Reizstoffen
   • Warnung
Handeln auf Anordnung, Hilfeleistung für Verletzte, Fesselung
Beweissicheres Handeln; der Beamte als Zeuge vor Gericht; Zusammenwirken mit der Polizei
Übungssachverhalte zu den v. g. Punkten
 
 
Referent:              Herr Jürgen Sprank oder Herr Matthias Zepuntke
wichtige Hinweise

Hinweis auf weitere Seminare zum modularen Kurs „Grundlagenschulung für kommunale Vollzugsbeamte in M-V“

Kennziffer 0124G4001 – Modul 1 in Rostock, Termin 29. – 30.02.2024

Kennziffer 0424G4003 – Modul 3 in Rostock, Termin 15. – 16.04.2024, 17. – 18.04.2024

Kennziffer 1124G4004 – Modul 4 in Rostock, Termin 06.11. & 20.11.2024

 

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Seminardaten
Kenziffer: 0324G4002
Thema: Grundlagenschulung für kommunale Vollzugsbeamte in M-V - Modul 2
Termin: 11.03.–09.04.2024
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