Kennziffer | 0424G230 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreien Städte, die mit der Entscheidung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung betraut sind, wie Ordnungs-, Bürger-, Rechts-, Ausländer- und Standesämter |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 29.–30.04.2024 |
Referent/in | Herr Gerhard Dittmer
Dipl.-Verwaltungswirt, stellv. Leiter eines Standesamtes |
Teilnahmeentgelt | 313,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 02.04.2024 |
Seminarinhalte |
In diesem Workshop werden Sie gemeinsam Strategien entwickeln und Probleme der anzuwendenden Rechtsmaterie lösen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen neue Erkenntnisse voneinander, es wird verstärkt auf die Interaktion zwischen ihnen hingewirkt.
Der aktiven Teilnahme der Gruppenmitglieder, Verdeutlichung eigener Ideen und Beiträge kommt eine wesentliche Bedeutung zu.
Der Dozent erklärt die Abgrenzung bzw. Einbeziehung der Art. 47 und 48 EGBGB, 94 BVFG und
§ 1355 Abs. 5 BGB
Inhalte:
♦ Begriff des Familiennamens
♦ zuständige Behörde, Antragstellung
♦ der „wichtige Grund“ gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG; der unbestimmte Rechtsbegriff,
Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses
♦ Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 NamÄndG, Anhörung unmittelbar Beteiligter und Personen,
deren Rechte berührt werden
♦ Bekanntgabe der Entscheidung; schriftlicher Bescheid
♦ Wirksamkeit der Namensänderung
♦ ablehnender Bescheid mit Begründung
♦ Rücknahme des Antrags
♦ Klage
♦ Festsetzung der Verwaltungsgebühren
Bitte bringen Sie mit: Namensänderungsgesetz mit Kommentar, Personenstandsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Gebührengesetz
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wichtige Hinweise |
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
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