Seminarangebot:
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung – Workshop

Kennziffer 0424G230
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreien Städte, die mit der Entscheidung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung betraut sind, wie Ordnungs-, Bürger-, Rechts-, Ausländer- und Standesämter
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 29.–30.04.2024
Referent/in Herr Gerhard Dittmer

Dipl.-Verwaltungswirt, stellv. Leiter eines Standesamtes

Teilnahmeentgelt 313,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 02.04.2024
Seminarinhalte
In diesem Workshop werden Sie gemeinsam Strategien entwickeln und Probleme der anzuwendenden Rechtsmaterie lösen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen neue Erkenntnisse voneinander, es wird verstärkt auf die Interaktion zwischen ihnen hingewirkt.
 
Der aktiven Teilnahme der Gruppenmitglieder, Verdeutlichung eigener Ideen und Beiträge kommt eine wesentliche Bedeutung zu.
 
Der Dozent erklärt die Abgrenzung bzw. Einbeziehung der Art. 47 und 48 EGBGB, 94 BVFG und
§ 1355 Abs. 5 BGB
 
Inhalte:
 
Begriff des Familiennamens
zuständige Behörde, Antragstellung
der „wichtige Grund“ gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG; der unbestimmte Rechtsbegriff,
Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 NamÄndG, Anhörung unmittelbar Beteiligter und Personen,
deren Rechte berührt werden
Bekanntgabe der Entscheidung; schriftlicher Bescheid
Wirksamkeit der Namensänderung
ablehnender Bescheid mit Begründung
Rücknahme des Antrags
Klage
Festsetzung der Verwaltungsgebühren
 
 
Bitte bringen Sie mit: Namensänderungsgesetz mit Kommentar, Personenstandsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Gebührengesetz
wichtige Hinweise

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0424G230
Thema: Die öffentlich-rechtliche Namensänderung – Workshop
Termin: 29.–30.04.2024
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