Kennziffer | 0424G330 |
Zielgruppe | Ordnungsämter der Gemeinden und Städte, Wildschadenausgleichskassen der Landkreise, Jagdgenossenschaften |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 24.04.2024 |
Referent/in | Herr Ralf Leist Rechtsanwalt |
Teilnahmeentgelt | 178,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 27.03.2024 |
Seminarinhalte |
Durch die intensivere Nutzung von Feld und Wald, Biogasanlagen und zunehmende Wildbestände, insbesondere beim Schwarzwild, ist das ganze Jahr über mit Wildschäden zu rechnen, die erst nach einem förmlichen Verfahren ersatzfähig sind. Der Ton wird bei diesen Terminen rauer, es geht um immer mehr Geld.
Ein formal korrektes Verfahren ist deshalb besonders wichtig. Dies auch, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden, denn immer öfter landet ein solches Verfahren vor dem Amtsgericht.
Der Referent zeigt Ihnen die Rechtslage auf und gibt eine umfassende Anleitung zur korrekten formalen und praktischen Durchführung der Jagd- und Wildschadenfeststellungsverfahren. Es werden zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung dargestellt und umfassend Gelegenheit gegeben, aktuelle Probleme zu erörtern.
Inhalte:
♦ Gesetzessystematik
♦ wildschadensrechtliche Grundlagen
♦ das ausführliche Feststellungsverfahren
♦ Fristen
♦ Mitverschulden
♦ Kosten
♦ das gerichtliche Verfahren
♦ aktuelle Rechtsprechung zum Verfahren, Ausschluss und Mitverschulden
♦ Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch, Diskussion
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wichtige Hinweise |
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
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