Kennziffer | 0624G170 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen Ordnung und Sicherheit, Feuerwehr, Finanzen, die sich mit der Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren befassen und an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die als Einsatzleiter fungieren und als Einsatzkräfte die Einsatzberichte anfertigen |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 24.06.2024 |
Referent/in | Herr Ralf Hüls
Diplom-Verwaltungswirt, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und
Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Anröchte in Alterszeit |
Teilnahmeentgelt | 259,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 27.05.2024 |
Seminarinhalte |
In dem Seminar werden die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern anhand von zahlreichen praktischen Beispielen vorgestellt.
Die Teilnehmer des Seminars sollen Kosten sicher berechnen und erheben sowie die notwendigen Bescheide rechtssicher erstellen können.
Inhalte:
♦ Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Satzungen
♦ Rechtmäßigkeit von Feuerwehreinsätzen
♦ Feststellung der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen
♦ Erläuterung des Regel-Ausnahme-Prinzips
♦ Erläuterung der Abrechnungsmöglichkeiten
♦ Abrechnung von überörtlicher Hilfeleistung
♦ Abrechnung bei Inanspruchnahme von Amtshilfe
♦ Befreiungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
Bitte bringen Sie mit: BrSchG |
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