Seminarangebot:
Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern

Kennziffer 0624G170
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen Ordnung und Sicherheit, Feuerwehr, Finanzen, die sich mit der Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren befassen und an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die als Einsatzleiter fungieren und als Einsatzkräfte die Einsatzberichte anfertigen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 24.06.2024
Referent/in Herr Ralf Hüls
Diplom-Verwaltungswirt, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und
Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Anröchte in Alterszeit
Teilnahmeentgelt 259,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 27.05.2024
Seminarinhalte
In dem Seminar werden die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern anhand von zahlreichen praktischen Beispielen vorgestellt.
 
Die Teilnehmer des Seminars sollen Kosten sicher berechnen und erheben sowie die notwendigen Bescheide rechtssicher erstellen können.
 
 
Inhalte:
 
Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Satzungen
Rechtmäßigkeit von Feuerwehreinsätzen
Feststellung der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen
Erläuterung des Regel-Ausnahme-Prinzips
Erläuterung der Abrechnungsmöglichkeiten
Abrechnung von überörtlicher Hilfeleistung
Abrechnung bei Inanspruchnahme von Amtshilfe
Befreiungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
 
 
Bitte bringen Sie mit: BrSchG
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0624G170
Thema: Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern
Termin: 24.06.2024
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