Kennziffer | 0724G070 |
Zielgruppe | Beschäftigte von Verwaltungsbehörden, die für den Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zuständig sind |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 10.–11.07.2024 |
Referent/in | Herr Hans-Ulrich Seidel
ehemaliger Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Sicherheit einer Kreisverwaltung; |
Teilnahmeentgelt | 329,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.06.2024 |
Seminarinhalte |
Im Seminar lernen Sie die Regelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes kennen. Der Dozent setzt den Schwerpunkt auf die verwaltungsbehördlichen Zuständigkeiten und zeigt Ihnen vielfältige Lösungsansätze für praxisrelevante Problemstellungen auf. So erhalten Sie Sicherheit bei der Umsetzung des Zweitbescheides bzw. des Widerspruchsbescheides.
Inhalte:
♦ der Feuerstättenbescheid als Ausgangspunkt für das Zweitbescheids- bzw. Widerspruchsverfahren § 14 Abs. 2 SchfHwG
♦ das Zweitbescheidsverfahren §§ 25, 26 SchfHwG: Nachweis nach § 4 SchfHwG; die Meldung nach § 25 Abs. 1 SchfHwG; die Anhörung zum Zweitbescheid § 28 Abs. 1 VwVfG; der Zweitbescheid mit Androhung der Ersatzvornahme; die Festsetzung der Ersatzvornahme; die Anwendung der Ersatzvornahme und der nachfolgende Leistungsbescheid
♦ Bewerbungsverfahren § 9 ff SchfHwG
♦ Kehrbezirksüberprüfung/Kehrbuchüberprüfung
♦ Aufsichtsmaßnahmen (Verweis und Warnungsgeld)
♦ das Widerspruchsverfahren §§ 68 ff. VwGO: die Abhilfeprüfung bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und -fegerinnen; die Verwaltungsbehörde als Widerspruchsbehörde; Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung; Anfertigen des Widerspruchsbescheides
♦ die Durchsetzung der Feuerstättenschau durch die Verwaltungsbehörde
♦ die Mängelverfolgung durch die Verwaltungsbehörde
♦ verwaltungsprozessuale Problemstellungen
♦ bußgeldrechtliche Fragestellungen
♦ aktuelle Urteile
Bitte bringen Sie mit: Rechtsvorschriften SchfHwG, VwVfG sowie VwGO
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