Kennziffer | 0924G240 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreien Städte, die mit der Entscheidung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung betraut sind, wie Ordnungs-, Bürger-, Rechts-, Ausländer- und Standesämter |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 09.–10.09.2024 |
Referent/in | Herr Gerhard Dittmer
Dipl.-Verwaltungswirt, stellv. Leiter eines Standesamtes |
Teilnahmeentgelt | 323,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.08.2024 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar erörtert Ihnen der Referent die Rechtsgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Entscheidungen müssen
unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Interesses der Antragsteller rechtssicher und gerichtsverwertbar getroffen werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der schwierigen und komplexen Rechtsmaterie, die auch durch praktische Beispielsfälle vermittelt wird.
Inhalte:
♦ Begriff des Familiennamens
♦ zuständige Behörde, Antragstellung
♦ der „wichtige Grund“ gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG; der unbestimmte Rechtsbegriff,
Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses, pflichtgemäßes Ermessen
♦ Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 NamÄndG, Anhörung unmittelbar Beteiligter
und Personen, deren Rechte berührt werden
♦ Bekanntgabe der Entscheidung; schriftlicher Bescheid,
Wirksamkeit der Namensänderung
♦ ablehnender Bescheid
♦ Klage
♦ Festsetzung der Verwaltungsgebühren
Bitte bringen Sie mit: Namensänderungsgesetz mit Kommentar, Personenstandsgesetz, Textausgabe für die standesamtliche Praxis, Schmitz/Bockstette, Verwaltungsverfahrensgesetz |
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