Seminarangebot:
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung – Recht und Praxis

Kennziffer 0924G240
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreien Städte, die mit der Entscheidung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung betraut sind, wie Ordnungs-, Bürger-, Rechts-, Ausländer- und Standesämter
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 09.–10.09.2024
Referent/in Herr Gerhard Dittmer

Dipl.-Verwaltungswirt, stellv. Leiter eines Standesamtes

Teilnahmeentgelt 323,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 12.08.2024
Seminarinhalte
In diesem Seminar erörtert Ihnen der Referent die Rechtsgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Entscheidungen müssen
unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Interesses der Antragsteller rechtssicher und gerichtsverwertbar getroffen werden.
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der schwierigen und komplexen Rechtsmaterie, die auch durch praktische Beispielsfälle vermittelt wird.
 
Inhalte:
 
Begriff des Familiennamens
zuständige Behörde, Antragstellung
der „wichtige Grund“ gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG; der unbestimmte Rechtsbegriff,
Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses, pflichtgemäßes Ermessen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 NamÄndG, Anhörung unmittelbar Beteiligter
und Personen, deren Rechte berührt werden
Bekanntgabe der Entscheidung; schriftlicher Bescheid,
Wirksamkeit der Namensänderung
ablehnender Bescheid
Klage
Festsetzung der Verwaltungsgebühren
 
 
Bitte bringen Sie mit: Namensänderungsgesetz mit Kommentar, Personenstandsgesetz, Textausgabe für die standesamtliche Praxis, Schmitz/Bockstette, Verwaltungsverfahrensgesetz
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0924G240
Thema: Die öffentlich-rechtliche Namensänderung – Recht und Praxis
Termin: 09.–10.09.2024
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