Kennziffer | 0924G420 |
Zielgruppe | Mitarbeiter von Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden, die im Alltag mit der Frage von Abschleppmaßnahmen betroffen sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 30.09.2024 |
Referent/in | Herr Christoph Balzer
Ehem. Ordnungsamtsleiter, Dozent, Berater, Fachbuchautor, Fachlicher Leiter Bundeskongress Kommunale Ordnung und Kommunale Verkehrssicherheit des Behörden Spiegels
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Teilnahmeentgelt | 199,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 02.09.2024 |
Seminarinhalte |
Ob als Falschparker, als abgemeldetes Auto oder als Schrottwagen – abschleppen im Ordnungsamt hat unterschiedliche Gründe.
Das Seminar behandelt die relevanten Rechtsgrundlagen, beleuchtet die Zuständigkeiten und vermittelt die Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Abschleppen. Die Teilnehmenden erhalten weiter einen Überblick über Kosten und Verfahrensgrundsätze. Ein Schwerpunkt bildet die Anwendung des erworbenen Wissens an Praxisfällen, um die Inhalte zu vertiefen.
Inhalte:
♦ Rechtsgrundlagen
• Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Abfallrecht und sonstige Grundlagen
♦ Zuständigkeiten
• Wer ist für das Abschleppen zuständig?
♦ Vollstreckbarkeit
• Grundzüge und Voraussetzung wann Abschleppanordnungen vollstreckbar sind
♦ Weitere Verfahren
• Kosten
• praktisches Vorgehen beim Abschleppen
♦ Fälle aus der Praxis
• Fallbearbeitung
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Abschleppen für Ordnungsbehörden“ Seminar II - Kennziffer 1024G430 in Güstrow, Termin 28.10.2024
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