Kennziffer | 0624K180 |
Zielgruppe | Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche; Organisationsleitende, Mitarbeitende im Qualitätsmanagement, der internen Revision und der Personalabteilung |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 17.06.2024 |
Referent/in | Frau Prof. Dr. Eva Kohler Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung |
Teilnahmeentgelt | 228,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 20.05.2024 |
Seminarinhalte |
Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.
Das Seminar kann nun auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückblicken und wird aktuelle Entwicklungen einbinden. Dabei widmet es sich ausführlich und praxisnah den neuen Anforderungen.
Es geht Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Praxisbeispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf.
Inhalte:
♦ Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
♦ Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
• persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?
• sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?
• Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
• Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
• Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche techn. und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?
• Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
• Sicherung der Vertraulichkeit im Rahmen eingehender Hinweise, mögliche Ausnahmen
♦ Schutz der hinweisgebenden Person:
• Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
• Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen
• Akteneinsichtsrechte
♦ Hinweisgebersystem als Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems
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