Seminarangebot:
Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige

Kennziffer 0524P240
Zielgruppe Leiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem Personal- und Organisationsbereich, Führungskräfte, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 27.–28.05.2024
Referent/in Frau Silke Huneke

Master of Science (Management), Huneke-Training

Teilnahmeentgelt 342,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 29.04.2024
Seminarinhalte
Ob im Bereich der Bauüberwachung, Bau-, Betriebs- und Recyclinghöfe, Gesundheitsämter, Ver- und Entsorgung oder auch der Kernverwaltung erfahren Führungskräfte und Beschäftigte in
öffentlichen Verwaltungen häufig die Auswirkungen von zunehmender Arbeitsverdichtung. Dabei
fühlen sich Beschäftigte teilweise überlastet oder gar persönlich gefährdet. Im Rahmen der
Corona-Pandemie kamen weitere unaufschiebbare Aufgaben hinzu.
 
Wenn eine Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber erfolgt, setzen umfangreiche Rechtsfolgen für
direkte und nächsthöhere Vorgesetzte und den Arbeitsgeber insgesamt ein. Der Umgang des
Arbeitgebers mit solchen Überlastungsanzeigen muss also rechtlich fehlerfrei sein, um einerseits
tatsächlich Abhilfe schaffen zu können und andererseits mögliche Haftungsansprüche von
Beschäftigen abwehren zu können.
 
Inhalte:
 
 
Wie kann aber festgestellt werden, ob die als belastend empfundenen Aufgaben oder
Aufgabenmengen im ‚Normalbereich‘ liegen oder tatsächlich darüber liegend zu
Überlastungen führen?
Ist jedem Hinweis zwingend nachzugehen?
Wie müssen Führungskräfte auf sogenannte Überlastungsanzeigen reagieren?
Welche rechtlichen Folgen entstehen für wen?
Wie sieht das Formerfordernis einer Überlastungsanzeige aus?
Wenn es schriftliche Mitteilungen sind, wo und wie lange sind diese zu verwahren?
Welche Haftungsfolgen können für wen entstehen?
Welche Umgangsverfahren sind empfehlenswert?
Ist eine Standardisierung sinnvoll?
Vor- und Nachteile einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
 
Rechtsnormen:
 
Bürgerliches Gesetzbuch (Vertragstypische Pflichten, Leistung nach Treu und Glauben,
Vernachlässigung beruflicher Sorgfaltspflicht, Folgen bei Unterlassung)
Schadensrecht, Schadensersatzpflicht
Arbeitsschutzgesetz, Relevanz der Unterweisung (§ 12 Arbeitsschutzgesetz)
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Aufgaben der Führungskräfte und Personalabteilungen
Formvoraussetzungen, Aufbewahrung (Bundes- und Landesdatenschutzgesetze)
Rechtsprechung

 
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Seminardaten
Kenziffer: 0524P240
Thema: Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige
Termin: 27.–28.05.2024
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