Kennziffer | 0524P430 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personal- und Organisationsbereich, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 08.05.2024 |
Referent/in | Frau Michaela Hocher
Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | 181,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 10.04.2024 |
Seminarinhalte |
Die Auswahl der richtigen Mitarbeitenden ist eine große Herausforderung. Darüber hinaus ist der Recruitingprozess mit vielen rechtlichen Fallstricken verbunden. Fehler bedeuten in diesem Zusammenhang nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern können auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Das in 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wirkt sich auf alle Bereiche des Arbeitslebens aus, das heißt von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung.
In diesem Seminar werden Ihnen die arbeitsrechtlichen Regelungen gegen Diskriminierung nach dem AGG vermittelt, die Rechtsfolgen bei Verstößen sowie Grundlagen zur praktischen Umsetzung des AGG im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung.
Inhalte:
♦ Grundzüge des AGG
• unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
• die einzelnen Schutzbereiche des AGG
• Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung
♦ Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
• Erstellung rechtlich einwandfreier Stellenanzeigen
• Durchführung des Bewerbungsgespräches
• Auskunftsanspruch und Fragerecht
• Formulierung von Absagen
♦ Folgen einer unzulässigen Benachteiligung
• Hilfe für Diskriminierungsopfer
• Geltendmachung von Ansprüchen aus dem AGG
♦ Umgang mit „AGG-Hoppern“
♦ Handlungsempfehlungen an den Arbeitgeber
♦ Handlungsfelder des Betriebs- / Personalrates
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