Seminarangebot:
Öffentliches BaurÖffentliches Baurecht in der kommunalen Praxis für Mandatsträger Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Vorhaben und gemeindliches Einvernehmen

Kennziffer B902
Zielgruppe Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 1 Tage
Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
In dieser Informations- und Fortbildungsveranstaltung soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorschriften – die so genannte Standortprüfung – behandelt werden. Die Thematik berührt auch die Planungshoheit der Gemeinde und erfordert Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
 
Die Inhalte der planungsrechtlichen Zulässigkeitskategorien sollen anhand von Beispielen praxisnah und ausführlich erörtert werden. Hierbei ist auch ein Anliegen, die unbestimmten Rechtsbegriffe in den einzelnen Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben näher zu erläutern; maßgebliche Rechtsprechung wird hierzu vorgestellt und erörtert.
 
Inhalte:
 
Öffentliches und „privates“ Baurecht
Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
Begriff des Vorhabens
Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
   • Vorhaben- und Erschließungsplan
   • Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
   • Ausnahmen und Befreiungen
Vorhaben während der Planaufstellung
Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich
   • Gemengelage
   • faktische Baugebiete
   • abweichende Zulässigkeitsregelungen im Innenbereich
Bauvorhaben im Außenbereich
   • privilegierte Vorhaben
   • sonstige Vorhaben
   • begünstigte Vorhaben
das gemeindliche Einvernehmen
   • Zuständigkeiten
   • Fristen
   • Einvernehmensfiktion
   • Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens
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Seminardaten
Kenziffer: B902
Thema: Öffentliches BaurÖffentliches Baurecht in der kommunalen Praxis für Mandatsträger Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Vorhaben und gemeindliches Einvernehmen
Dauer: 1 Tage
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