| Kennziffer | B902 |
| Zielgruppe | Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | 1 Tage |
| Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
In dieser Informations- und Fortbildungsveranstaltung soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorschriften – die so genannte Standortprüfung – behandelt werden. Die Thematik berührt auch die Planungshoheit der Gemeinde und erfordert Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Die Inhalte der planungsrechtlichen Zulässigkeitskategorien sollen anhand von Beispielen praxisnah und ausführlich erörtert werden. Hierbei ist auch ein Anliegen, die unbestimmten Rechtsbegriffe in den einzelnen Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben näher zu erläutern; maßgebliche Rechtsprechung wird hierzu vorgestellt und erörtert.
Inhalte:
♦ Öffentliches und „privates“ Baurecht
♦ Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
♦ Begriff des Vorhabens
♦ Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
• Ausnahmen und Befreiungen
♦ Vorhaben während der Planaufstellung
♦ Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich
• Gemengelage
• faktische Baugebiete
• abweichende Zulässigkeitsregelungen im Innenbereich
♦ Bauvorhaben im Außenbereich
• privilegierte Vorhaben
• sonstige Vorhaben
• begünstigte Vorhaben
♦ das gemeindliche Einvernehmen
• Zuständigkeiten
• Fristen
• Einvernehmensfiktion • Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens |
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