| Kennziffer | B903 |
| Zielgruppe | Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | 1 Tag |
| Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
Die Seminarveranstaltung vermittelt einen Überblick der wesentlichen Inhalte des Bauordnungsrechts. So werden u.a. die verfahrensfreien Vorhaben vorgestellt, die ohne Baugenehmigung errichtet werden können und Bauvorhaben, die im Rahmen der Genehmigungsfreistellung zu realisieren sind.
Ein wichtiges Anliegen soll hierbei auch sein, die Themen aus der gemeindlichen Sicht zu betrachten, insbesondere die Einbindung der Gemeinde nach Landesbauordnung und Baugesetzbuch.
Inhalte:
♦ Rechtsgrundlagen zum öffentlichen Baurecht
♦ Abgrenzung zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
♦ Beteiligte im öffentlichen Baurecht
♦ Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
♦ Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde
• bauaufsichtliches Einschreiten bei baurechtswidrigen Zuständen
• Bestandsschutz und nachwirkender Bestandsschutz
♦ die einzelnen Verfahren nach der Landesbauordnung
• verfahrensfreie Vorhaben
• Genehmigungsfreistellung
• vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
• umfassendes Baugenehmigungsverfahren
♦ Bauantrag und Gemeinde, Aufgaben und Zuständigkeiten
♦ Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
♦ Gemeindliches Einvernehmen, Erfordernis und Fristen
♦ besondere Instrumente der Landesbauordnung
♦ Baugenehmigung und Geltungsdauer
♦ Bauüberwachung und Nutzungsaufnahme
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