| Kennziffer | S912 |
| Zielgruppe | Mitarbeiter/innen der Jobcenter, die bereits über Grundkenntnisse des SGB II sowie praktische Erfahrungen verfügen und diese gezielt vervollkommnen möchten. Auch für Mitarbeiter/innen von Rechnungsprüfungsämtern können dBeschäftigte der Jobcenter, die bereits über Grundkenntnisse des SGB II sowie praktische Erfahrungen verfügen, Beschäftigte von Rechnungsprüfungsämtern |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | 1 Tag |
| Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
Ziel des Seminars ist es, die Sonderregelungen für Auszubildende umfassend zu erläutern. Auszubildende erhalten im Regelfall ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Sie haben damit nicht weniger Geld zur Verfügung, als sonstige Leistungsbezieher:innen. Der Gesetzgeber nimmt eine Unterscheidung zwischen Ausbildungen, die nach dem BAföG oder dem SGB III gefördert werden, vor, was in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet. Eine engere Kooperation zwischen Leistungs- und Vermittlungsbereichen ist erforderlich, da die Notwendigkeit der Ausbildung (z. B. einer Zweitausbildung oder aber einer Ausbildung in Härtefällen) von der Vermittlung entschieden werden muss. Die mit Einführung des Bürgergeldes ab 1.7.2023 geltenden Änderungen zum Hinzuverdienst und zur Anrechnung von Ausbildungsvergütungen werden dargestellt. Fachfragen der Teilnehmenden und konkrete Fälle werden im Seminar besprochen.
Inhalte:
♦ Bedeutung der Regelungen des § 7 Abs. 5 und des § 27 SGB II
♦ Abgrenzung des Begriffs "Ausbildung"
♦ Förderungsfähigkeit „dem Grunde nach“
♦ die Rückausnahmetatbestände des § 7 Abs. 6 SGB II
♦ Anzurechnendes Einkommen und Bereinigung des Einkommens
♦ Anrechenbares Einkommen nach BAföG und nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) nach der Fassung des § 11a (3) SGB II
♦ neue Freibetragsregelungen nach § 11 b (2b) SGB II
♦ Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II bei Überschreiten der Altersgrenze
♦ Sonderreglungen der erwerbsfähigen behinderten Auszubildenden
♦ Darlehen bei Ausbildungsaufnahme
♦ verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis
♦ aktuelle Rechtsprechung
♦ Freibetrags - und Hinzuverdienstregelungen ab dem 1.7.2023
♦ Vorrang von Qualifizierungen
Bitte bringen Sie mit: SGB II und SGB III |
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