Seminarangebot:
Auszubildende im Leistungsbezug des SGB II unter Berücksichtigung der Änderungen durch Einführung des Bürgergeldes

Kennziffer S912
Zielgruppe Mitarbeiter/innen der Jobcenter, die bereits über Grundkenntnisse des SGB II sowie praktische Erfahrungen verfügen und diese gezielt vervollkommnen möchten. Auch für Mitarbeiter/innen von Rechnungsprüfungsämtern können dBeschäftigte der Jobcenter, die bereits über Grundkenntnisse des SGB II sowie praktische Erfahrungen verfügen, Beschäftigte von Rechnungsprüfungsämtern
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 1 Tag
Referent/in Frau Sylvia Pfeiffer

Dozentin für Sozialrecht

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Ziel des Seminars ist es, die Sonderregelungen für Auszubildende umfassend zu erläutern. Auszubildende erhalten im Regelfall ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Sie haben damit nicht weniger Geld zur Verfügung, als sonstige Leistungsbezieher:innen. Der Gesetzgeber nimmt eine Unterscheidung zwischen Ausbildungen, die nach dem BAföG oder dem SGB III gefördert werden, vor, was in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet. Eine engere Kooperation zwischen Leistungs- und Vermittlungsbereichen ist erforderlich, da die Notwendigkeit der Ausbildung (z. B. einer Zweitausbildung oder aber einer Ausbildung in Härtefällen) von der Vermittlung entschieden werden muss. Die mit Einführung des Bürgergeldes ab 1.7.2023 geltenden Änderungen zum Hinzuverdienst und zur Anrechnung von Ausbildungsvergütungen werden dargestellt. Fachfragen der Teilnehmenden und konkrete Fälle werden im Seminar besprochen.
 
Inhalte:
Bedeutung der Regelungen des § 7 Abs. 5 und des § 27 SGB II
Abgrenzung des Begriffs "Ausbildung"
Förderungsfähigkeit „dem Grunde nach“
die Rückausnahmetatbestände des § 7 Abs. 6 SGB II
Anzurechnendes Einkommen und Bereinigung des Einkommens
Anrechenbares Einkommen nach BAföG und nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) nach der Fassung des § 11a (3) SGB II
neue Freibetragsregelungen nach § 11 b (2b) SGB II
Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II bei Überschreiten der Altersgrenze
Sonderreglungen der erwerbsfähigen behinderten Auszubildenden
Darlehen bei Ausbildungsaufnahme
verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis
aktuelle Rechtsprechung
Freibetrags - und Hinzuverdienstregelungen ab dem 1.7.2023
Vorrang von Qualifizierungen
 
Bitte bringen Sie mit: SGB II und SGB III
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: S912
Thema: Auszubildende im Leistungsbezug des SGB II unter Berücksichtigung der Änderungen durch Einführung des Bürgergeldes
Dauer: 1 Tag
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