Seminarangebot:
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Kennziffer S916
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter, sozialen Dienste und Beratungsstellen
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 2 Tage
Referent/in Frau Sylvia Pfeiffer

Dozentin für Sozialrecht

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Im Seminar lernen Sie die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und
4. Kapitel SGB XII kennen. Sie können über die Hilfen entscheiden und die Leistungen des 3. und
4. Kapitels SGB XII von denen nach dem SGB II abgrenzen.
Außerdem machen Sie sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. So werden Sie sicherer bei Ihrer Arbeit!
 
Inhalte:
 
Abgrenzung der den Lebensunterhalt sichernden Leistungen zwischen SGB II und XII
Feststellung der Erwerbsminderung nach § 45 SGB XII
Grundsätze der Sozialhilfe und ihr Einfluss auf die Kapitel 3 und 4 SGB XII
Darlehen zur Lösung des Erstrentenproblems nach § 37a SGB XII
Bedarfsermittlung nach den Kapiteln 3 und 4 SGB XII:
   ≈ Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des neuen § 42a SGB XII
   ≈ Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe
Vorläufige Bewilligung von Leistungen im 4. Kapitel SGB XII nach § 44a SGB XII
Frage des Auslandaufenthalts nach dem neuen § 41a SGB XII
Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens:
   ≈ Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
   ≈ Einkommensbereinigung
   ≈ geschütztes Vermögen
   ≈ Einsatzmodalitäten
   ≈ Anrechnung einmaliger Einnahmen und privilegiertes Einkommen
Einsatz des Einkommens und Vermögens anderer Personen (Einsatzgemeinschaften):
   ≈ Ehegatt:innen
   ≈ Eltern
   ≈ Lebenspartner:innen, Partner:innen in eheähnlichen Gemeinschaften
Ausschluss und Einschränkung von Leistungen
Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Bedarfs-/Lebenssituationen
 
 
Bitte bringen Sie mit:SGB II, SGB XII
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Seminardaten
Kenziffer: S916
Thema: Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Dauer: 2 Tage
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