| Kennziffer | S916 |
| Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter, sozialen Dienste und Beratungsstellen |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | 2 Tage |
| Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
Im Seminar lernen Sie die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und
4. Kapitel SGB XII kennen. Sie können über die Hilfen entscheiden und die Leistungen des 3. und 4. Kapitels SGB XII von denen nach dem SGB II abgrenzen.
Außerdem machen Sie sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. So werden Sie sicherer bei Ihrer Arbeit!
Inhalte:
♦ Abgrenzung der den Lebensunterhalt sichernden Leistungen zwischen SGB II und XII
♦ Feststellung der Erwerbsminderung nach § 45 SGB XII
♦ Grundsätze der Sozialhilfe und ihr Einfluss auf die Kapitel 3 und 4 SGB XII
♦ Darlehen zur Lösung des Erstrentenproblems nach § 37a SGB XII
♦ Bedarfsermittlung nach den Kapiteln 3 und 4 SGB XII:
≈ Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des neuen § 42a SGB XII
≈ Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe
♦ Vorläufige Bewilligung von Leistungen im 4. Kapitel SGB XII nach § 44a SGB XII
♦ Frage des Auslandaufenthalts nach dem neuen § 41a SGB XII
♦ Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens:
≈ Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
≈ Einkommensbereinigung
≈ geschütztes Vermögen
≈ Einsatzmodalitäten
≈ Anrechnung einmaliger Einnahmen und privilegiertes Einkommen
♦ Einsatz des Einkommens und Vermögens anderer Personen (Einsatzgemeinschaften):
≈ Ehegatt:innen
≈ Eltern
≈ Lebenspartner:innen, Partner:innen in eheähnlichen Gemeinschaften
• Ausschluss und Einschränkung von Leistungen
• Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Bedarfs-/Lebenssituationen
Bitte bringen Sie mit:SGB II, SGB XII |
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