Kennziffer | S977 |
Zielgruppe | Fachkräfte der Leistungsträger nach dem SGB II |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Daniela Knopf Teamleiterin in der Rechtsbehelfsstelle im Jobcenter |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Außerdem existiert seit dem 01.04.11 mit § 42a SGB II eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II und die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II.
Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Inhalte:
♦ Darlehen für Instandhaltung nach § 22 Abs. 2 SGB II
♦ Darlehen für Mietkautionen nach § 22 Abs. 6 SGB II
♦ Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
♦ Ergänzendes Darlehen nach § 24 Abs.1 SGB II
♦ Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
♦ Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
♦ Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
♦ Darlehen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 SGB II
♦ Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II
♦ Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II
♦ Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II
♦ Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II
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