| Kennziffer | S977 |
| Zielgruppe | Fachkräfte der Leistungsträger nach dem SGB II |
| Veranstaltungsort | Inhouse |
| Dauer | 1 Tag |
| Referent/in | Frau Daniela Knopf Teamleiterin in der Rechtsbehelfsstelle im Jobcenter |
| Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Seminarinhalte |
Ziel des Seminars ist es, Begriffe, Abgrenzungsfragen und Rechtscharakter von Darlehen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II zu vermitteln. Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen Bürgergeld auf Darlehensbasis zu zahlen.
Die Teilnehmenden lernen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen kennen, sondern erfahren auch, wann typischerweise Darlehen zu gewähren sind. Sie erwerben darüber hinaus sichere Kenntnisse über die Verfahrensvorschriften, sodass diese Thematik zu einer bekannten und beherrschbaren Leistungsform wird.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Inhalte:
• Darlehen für Instandhaltung nach § 22 Abs. 2 SGB II
• Darlehen für Mietkautionen nach § 22 Abs. 6 SGB II
• Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
• Ergänzendes Darlehen nach § 24 Abs.1 SGB II
• Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
• Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
• Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
• Abgrenzung von Mehrbedarfen nach § 21 Abs. 6 SGB II und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II
• Bewilligungsvoraussetzungen
• Rückzahlung von Darlehen
• Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen |
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